Zwei Stufen
Seit 2021 ersetzt die Pauschale den früheren Einzelnachweis privater Fahrten. Die erste Stufe von 900 € gilt bei einem GdB von mindestens 80 oder mindestens 70 mit Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung). Die zweite Stufe von 4.500 € gilt bei außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG), Blindheit, Taubblindheit, Hilflosigkeit oder Pflegegrad 4 oder 5.
Die Pauschale ist eine außergewöhnliche Belastung, auf die die zumutbare Belastung angerechnet wird. Sie wirkt sich deshalb nur aus, wenn zusammen mit anderen Krankheitskosten die zumutbare Belastung überschritten ist.
Einordnung: Pauschbetrag
Ein Pauschbetrag wird ohne Belege abgezogen. Weist du höhere Kosten nach, gelten diese; niedrigere Kosten musst du nicht belegen. Alle Freibeträge im Vergleich
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Fahrtkostenpauschale bei Merkzeichen aG?
4.500 € im Jahr.
Gilt die Pauschale für Fahrten zur Arbeit?
Nein, sie deckt private Fahrten ab. Für den Arbeitsweg gelten eigene Regeln mit tatsächlichen Kosten oder 0,30 € je gefahrenem Kilometer.
Wird die zumutbare Belastung abgezogen?
Ja, die Pauschale zählt zu den außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen und Stand
Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.
- § 33 Abs. 2a EStG (gesetze-im-internet.de) abgerufen 14.10.2026
- Anwendungsvorschriften § 52 EStG abgerufen 14.10.2026
Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.