Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen
Wie Renten besteuert werden
Seit dem Alterseinkünftegesetz 2005 werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus berufsständischen Versorgungswerken und aus Rürup-Verträgen nachgelagert besteuert. Im Gegenzug sind die Beiträge schrittweise steuerfrei geworden, seit 2023 vollständig. Der steuerpflichtige Anteil der Rente hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang, bis Renten ab 2058 voll steuerpflichtig sind.
Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 wurde der Anstieg ab 2023 auf 0,5 Prozentpunkte pro Jahr halbiert. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 % statt der früher vorgesehenen 86 %.
Der feste Rentenfreibetrag
Der steuerfreie Teil wird nicht jedes Jahr neu berechnet. Er ergibt sich aus der Jahresrente des ersten vollen Rentenjahres, also des Jahres nach dem Rentenbeginn, und bleibt danach als Eurobetrag gleich. Regelmäßige Rentenanpassungen erhöhen ihn nicht. Deshalb wächst der steuerpflichtige Teil mit jeder Rentenerhöhung um den vollen Erhöhungsbetrag.
Nur bei außerordentlichen Änderungen, etwa dem Wechsel von einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente oder einer Neuberechnung, wird der Freibetrag angepasst.
Wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen
Eine Pflicht zur Abgabe besteht, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt. Maßgeblich ist nicht die Bruttorente, sondern der steuerpflichtige Teil nach Abzug des Rentenfreibetrags und des Werbungskosten-Pauschbetrags. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mindern das zu versteuernde Einkommen zusätzlich. Die Rentenversicherung meldet jede Rente elektronisch an das Finanzamt (Rentenbezugsmitteilung).
Beispielrechnungen
| Rentenbeginn | Besteuerungsanteil | Steuerfrei bis |
|---|---|---|
| 2010 | 60 % | 2.183,80 € |
| 2015 | 70 % | 1.805,00 € |
| 2020 | 80 % | 1.538,18 € |
| 2023 | 82,5 % | 1.483,36 € |
| 2024 | 83 % | 1.472,86 € |
| 2025 | 83,5 % | 1.462,51 € |
| 2026 | 84 % | 1.452,31 € |
Die Werte gelten ohne weitere Einkünfte und ohne Rentenerhöhungen seit dem Rentenbeginn. Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig und senken die Grenze für ältere Jahrgänge.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Rentenfreibetrag bei Rentenbeginn 2026?
16 % der Jahresrente des Jahres 2027, festgeschrieben in Euro. 84 % der Rente sind steuerpflichtig.
Muss ich auf meine Rente Steuern zahlen?
Nur, wenn dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag von 12.348 € übersteigt. Der Rechner zeigt die Monatsrente, bis zu der keine Steuer anfällt.
Warum zahle ich trotz gleicher Rente plötzlich Steuern?
Weil Rentenerhöhungen voll steuerpflichtig sind und der Grundfreibetrag langsamer steigt als die Renten. Außerdem können neue Einkünfte wie eine Betriebsrente hinzukommen.
Gilt der Besteuerungsanteil auch für die Witwenrente?
Ja. Für eine Hinterbliebenenrente, die auf eine Rente des Verstorbenen folgt, gilt der Rentenbeginn des Verstorbenen.
Was ist mit Betriebsrenten und privaten Renten?
Betriebsrenten aus steuerfreien Beiträgen und Riester-Renten sind voll steuerpflichtig, private Rentenversicherungen nur mit dem Ertragsanteil. Trage sie als andere Einkünfte ein.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen und Stand
Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.
- § 22 EStG (Besteuerungsanteil) abgerufen 14.10.2026
- § 24a EStG (Altersentlastungsbetrag) abgerufen 14.10.2026
- § 19 Abs. 2 EStG (Versorgungsfreibetrag) abgerufen 14.10.2026
- § 32a EStG Tarif abgerufen 14.10.2026
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