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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Rechner · Rechtsstand 2026 · geprüft 14.10.2026

Rentenfreibetrag-Rechner

Wie viel deiner Rente ist steuerfrei, und musst du Einkommensteuer zahlen? Der Rechner bestimmt den Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn, den festen Rentenfreibetrag und die Steuer nach dem Tarif 2026.

Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig; der Rest ist ein fester Freibetrag in Euro, der ab dem Folgejahr lebenslang gilt.

Älteres Paar beim Spaziergang im Park
1. Deine Rente
€
Daraus wird der feste Rentenfreibetrag berechnet. Steht in der Rentenbezugsmitteilung oder im Steuerbescheid.
€
Gesetzliche Rente, Versorgungswerk oder Rürup-Rente.
2. Abzüge und weitere Einkünfte
% der Rente
Vorbelegt 12,35 %: Allgemeiner Beitragssatz 14,6 % (Rentner tragen 7,3 %), durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 2,9 % (Rentner tragen die Hälfte), Pflegeversicherung 3,6 % mit Kindern, 4,2 % ohne Kinder (Rentner tragen den vollen Satz).
€
Zum Beispiel steuerpflichtiger Teil einer Betriebsrente, Mieteinkünfte. Kann negativ sein.
Einkommensteuer 2026280 €zu versteuerndes Einkommen 14.142 €
Besteuerungsanteil80 %Rentenbeginn 2020
Rentenfreibetrag3.600,00 €fest in Euro, lebenslang
Steuerfrei bis1.529,47 €Monatsrente ohne Einkommensteuer
Vom Rentenbetrag zum zu versteuernden Einkommen
Jahresrente 2026 (12 × 1.700,00 €)20.400,00 €
− Rentenfreibetrag3.600,00 €
Steuerpflichtiger Teil16.800,00 €
− Werbungskosten-Pauschbetrag102,00 €
− Kranken- und Pflegeversicherung (12,35 %)2.519,40 €
− Sonderausgaben-Pauschbetrag36,00 €
Zu versteuerndes Einkommen14.142 €
Einkommensteuer280 €
Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn
bis 200550 %
201060 %
201570 %
202080 %
202382,5 %
202483 %
202583,5 %
202684 %
203086 %
204091 %

Dein zu versteuerndes Einkommen liegt 1.794 € über dem Grundfreibetrag von 12.348 €. Damit musst du eine Steuererklärung abgeben und rund 280 € Einkommensteuer zahlen. Seit dem Jahr nach dem Rentenbeginn ist deine Jahresrente um 2.400,00 € gestiegen. Dieser Zuwachs ist voll steuerpflichtig, weil der Freibetrag in Euro feststeht.

Rechenweg nach § 22 EStG
  1. Besteuerungsanteil: Rentenbeginn 2020 ergibt 80 % (Tabelle in § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG).
  2. Rentenfreibetrag: Jahresrente im Jahr nach Rentenbeginn 12 × 1.500,00 € = 18.000,00 €, davon 20 % = 3.600,00 €, festgeschrieben für die gesamte Laufzeit.
  3. Steuerpflichtig: 20.400,00 € − 3.600,00 € = 16.800,00 €, abzüglich 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag (§ 9a).
  4. Vorsorge: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung 12,35 % der Bruttorente = 2.519,40 € als Sonderausgaben, dazu 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag.
  5. Tarif: 14.142 € zu versteuerndes Einkommen, Grundtarif 2026 = 280 €.

Ergebnis als Link teilen Deine Eingaben stehen danach in der Adresse, etwa für das Gespräch mit der Steuerberatung.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Wie Renten besteuert werden

Seit dem Alterseinkünftegesetz 2005 werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus berufsständischen Versorgungswerken und aus Rürup-Verträgen nachgelagert besteuert. Im Gegenzug sind die Beiträge schrittweise steuerfrei geworden, seit 2023 vollständig. Der steuerpflichtige Anteil der Rente hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang, bis Renten ab 2058 voll steuerpflichtig sind.

Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 wurde der Anstieg ab 2023 auf 0,5 Prozentpunkte pro Jahr halbiert. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 % statt der früher vorgesehenen 86 %.

Der feste Rentenfreibetrag

Der steuerfreie Teil wird nicht jedes Jahr neu berechnet. Er ergibt sich aus der Jahresrente des ersten vollen Rentenjahres, also des Jahres nach dem Rentenbeginn, und bleibt danach als Eurobetrag gleich. Regelmäßige Rentenanpassungen erhöhen ihn nicht. Deshalb wächst der steuerpflichtige Teil mit jeder Rentenerhöhung um den vollen Erhöhungsbetrag.

Nur bei außerordentlichen Änderungen, etwa dem Wechsel von einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente oder einer Neuberechnung, wird der Freibetrag angepasst.

Wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen

Eine Pflicht zur Abgabe besteht, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt. Maßgeblich ist nicht die Bruttorente, sondern der steuerpflichtige Teil nach Abzug des Rentenfreibetrags und des Werbungskosten-Pauschbetrags. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mindern das zu versteuernde Einkommen zusätzlich. Die Rentenversicherung meldet jede Rente elektronisch an das Finanzamt (Rentenbezugsmitteilung).

Beispielrechnungen

Höchste Monatsrente ohne Einkommensteuer 2026 (alleinstehend, nur gesetzliche Rente, 12,35 % Kranken- und Pflegeversicherung, Rente seit Beginn unverändert)
RentenbeginnBesteuerungsanteilSteuerfrei bis
201060 %2.183,80 €
201570 %1.805,00 €
202080 %1.538,18 €
202382,5 %1.483,36 €
202483 %1.472,86 €
202583,5 %1.462,51 €
202684 %1.452,31 €

Die Werte gelten ohne weitere Einkünfte und ohne Rentenerhöhungen seit dem Rentenbeginn. Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig und senken die Grenze für ältere Jahrgänge.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Rentenfreibetrag bei Rentenbeginn 2026?

16 % der Jahresrente des Jahres 2027, festgeschrieben in Euro. 84 % der Rente sind steuerpflichtig.

Muss ich auf meine Rente Steuern zahlen?

Nur, wenn dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag von 12.348 € übersteigt. Der Rechner zeigt die Monatsrente, bis zu der keine Steuer anfällt.

Warum zahle ich trotz gleicher Rente plötzlich Steuern?

Weil Rentenerhöhungen voll steuerpflichtig sind und der Grundfreibetrag langsamer steigt als die Renten. Außerdem können neue Einkünfte wie eine Betriebsrente hinzukommen.

Gilt der Besteuerungsanteil auch für die Witwenrente?

Ja. Für eine Hinterbliebenenrente, die auf eine Rente des Verstorbenen folgt, gilt der Rentenbeginn des Verstorbenen.

Was ist mit Betriebsrenten und privaten Renten?

Betriebsrenten aus steuerfreien Beiträgen und Riester-Renten sind voll steuerpflichtig, private Rentenversicherungen nur mit dem Ertragsanteil. Trage sie als andere Einkünfte ein.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen und Stand

Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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