Jahresübersicht · Rechtsstand 2024
Steuerfreibeträge 2024: alle Werte auf einen Blick 2024 gelten ein Grundfreibetrag von 11.784 € , ein Kinderfreibetrag von 3.306 € je Elternteil, Kindergeld von 250 € im Monat und eine Soli-Freigrenze von 18.130 € .
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen
Alle Werte 2024 Freibetrag Wert 2024 Art Rechtsgrundlage Einkommensteuer Grundfreibetrag 11.784 € Freibetrag § 32a Abs. 1 EStG Freigrenze beim Solidaritätszuschlag 18.130 € Freigrenze § 3 Abs. 3 SolZG 1995 Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 € Pauschbetrag § 10c EStG Unterhaltshöchstbetrag 11.784 € Höchstbetrag § 33a Abs. 1 EStG Härteausgleich für Nebeneinkünfte (410 €) 410 € Freibetrag § 46 Abs. 3 EStG Freigrenze für sonstige Leistungen (256 €) 256 € Freigrenze § 22 Nr. 3 EStG Kinder und Familie Kinderfreibetrag 3.306 € Freibetrag § 32 Abs. 6 EStG BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung) 1.464 € Freibetrag § 32 Abs. 6 EStG Kindergeld (Vergleichswert zum Kinderfreibetrag) 250 € Leistung § 66 EStG Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 4.260 € Entlastungsbetrag § 24b EStG Kinderbetreuungskosten (Höchstbetrag) 2/3, max. 4.000 € Höchstbetrag § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG Ausbildungsfreibetrag 1.200 € Freibetrag § 33a Abs. 2 EStG Arbeit und Beruf Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale) 1.230 € Pauschbetrag § 9a Satz 1 Nr. 1a EStG Homeoffice-Pauschale (Tagespauschale) 6 €/Tag, max. 1.260 € Pauschbetrag § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG Jahrespauschale für das häusliche Arbeitszimmer 1.260 € Pauschbetrag § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) 0,30 € (ab km 21: 0,38 €) Pauschbetrag § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG Verpflegungspauschale (Verpflegungsmehraufwand) 14 € / 28 € Pauschbetrag § 9 Abs. 4a EStG Sachbezugsfreigrenze (50 € im Monat) 50 € Freigrenze § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG Freibetrag für Betriebsveranstaltungen 110 € Freibetrag § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG Minijob-Grenze (Geringfügigkeitsgrenze) 538 € Grenze § 8 Abs. 1a SGB IV Kapital und Vermögen Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag 1.000 € Pauschbetrag § 20 Abs. 9 EStG Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte 1.000 € Freigrenze § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG Freibetrag beim Verkauf von GmbH-Anteilen (§ 17 EStG) 9.060 € Freibetrag § 17 Abs. 3 EStG Freigrenze bei der Grunderwerbsteuer 2.500 € Freigrenze § 3 Nr. 1 GrEStG Rente und Alter Rentenfreibetrag und Besteuerungsanteil 83 % steuerpflichtig Freibetrag § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG Aktivrente (steuerfreier Arbeitslohn ab Regelaltersgrenze) gab es noch nicht Freibetrag § 3 Nr. 21 EStG Altersentlastungsbetrag 13,6 %, max. 646 € Entlastungsbetrag § 24a EStG Versorgungsfreibetrag für Pensionen 13,6 %, max. 1.020 € + 306 € Freibetrag § 19 Abs. 2 EStG Werbungskosten-Pauschbetrag für Renten 102 € Pauschbetrag § 9a Satz 1 Nr. 3 EStG Gesundheit, Pflege, Behinderung Behinderten-Pauschbetrag 384 € bis 2.840 € Pauschbetrag § 33b Abs. 3 EStG Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale 900 € oder 4.500 € Pauschbetrag § 33 Abs. 2a EStG Pflege-Pauschbetrag 600 € / 1.100 € / 1.800 € Pauschbetrag § 33b Abs. 6 EStG Hinterbliebenen-Pauschbetrag 370 € Pauschbetrag § 33b Abs. 4 EStG Ehrenamt Übungsleiterfreibetrag 3.000 € Freibetrag § 3 Nr. 26 EStG Ehrenamtspauschale 840 € Freibetrag § 3 Nr. 26a EStG Selbstständige und Unternehmen Gewerbesteuer-Freibetrag 24.500 € Freibetrag § 11 Abs. 1 GewStG Kleinunternehmergrenze (Umsatzsteuer) 22.000 € / 50.000 € Grenze § 19 Abs. 1 UStG Freibetrag bei Betriebsveräußerung (§ 16 Abs. 4 EStG) 45.000 € Freibetrag § 16 Abs. 4 EStG Freigrenze für Geschenke an Geschäftsfreunde 50 € Freigrenze § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG Freibetrag für Land- und Forstwirte 900 € Freibetrag § 13 Abs. 3 EStG Erbschaft und Schenkung Erbschaftsteuer-Freibeträge 20.000 € bis 500.000 € Freibetrag § 16 ErbStG Schenkungsteuer-Freibeträge 20.000 € bis 500.000 € Freibetrag § 16 ErbStG Versorgungsfreibetrag bei der Erbschaftsteuer 256.000 € / bis 52.000 € Freibetrag § 17 ErbStG Freibetrag für Hausrat und bewegliche Gegenstände 41.000 € + 12.000 € Freibetrag § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Pflegefreibetrag im Erbschaftsteuerrecht 20.000 € Freibetrag § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG Erbfallkostenpauschale 15.000 € Pauschbetrag § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG Steuerbefreiung für das Familienheim steuerfrei unter Bedingungen Befreiung § 13 Abs. 1 Nr. 4a bis 4c ErbStG Zehn-Jahres-Frist bei Schenkungen 10 Jahre Regel § 14 ErbStG
Einkommensteuertarif 2024 § 32a EStG in der für 2024 geltenden Fassung (Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 vom 2.12.2024). Grundfreibetrag bis 11.784 €, erste Progressionszone bis 17.005 €, zweite bis 66.760 €, 42 % bis 277.825 €, darüber 45 %. Einkommensteuer 2024 berechnen
Andere Jahre: Freibeträge 2025 · Freibeträge 2026
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen und Stand Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.
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