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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Kapital und Vermögen · Freibetrag · § 17 Abs. 3 EStG

Freibetrag beim Verkauf von GmbH-Anteilen (§ 17 EStG) 2026

Wer Anteile an einer Kapitalgesellschaft mit mindestens 1 % Beteiligung verkauft, erhält einen Freibetrag von bis zu 9.060 €; er sinkt, soweit der Gewinn 36.100 € übersteigt, und gilt anteilig zur verkauften Beteiligung.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Freibetrag beim Verkauf von GmbH-Anteilen (§ 17 EStG)

20249.060 €
20259.060 €
20269.060 €

€ (bei 100 % Beteiligung) · § 17 Abs. 3 EStG im Wortlaut

Wann § 17 EStG gilt

Wer innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % an einer GmbH oder AG beteiligt war, versteuert den Veräußerungsgewinn nicht mit der Abgeltungsteuer, sondern im Teileinkünfteverfahren: 60 % des Gewinns sind steuerpflichtig, mit dem persönlichen Steuersatz.

Der Freibetrag von 9.060 € bezieht sich auf eine Beteiligung von 100 % und wird anteilig gewährt. Bei 50 % Beteiligung sind es 4.530 €, die Kürzungsgrenze liegt dann bei 18.050 €.

Abschmelzung

Der Freibetrag ermäßigt sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn 36.100 € (bezogen auf 100 %) übersteigt. Bei einem Gewinn von 40.000 € bleiben 9.060 € − 3.900 € = 5.160 €, ab 45.160 € entfällt er ganz. Er ist daher nur für kleine Beteiligungen und geringe Gewinne relevant.

Einordnung: Freibetrag

Ein Freibetrag bleibt immer steuerfrei. Was darüber liegt, wird besteuert, der Freibetrag selbst aber nie. Alle Freibeträge im Vergleich

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag nach § 17 EStG?

9.060 € bei 100 % Beteiligung, anteilig bei geringerer Beteiligung, abgeschmolzen ab 36.100 € Gewinn.

Ist der Gewinn voll steuerpflichtig?

Nein, nach dem Teileinkünfteverfahren sind 60 % steuerpflichtig (§ 3 Nr. 40 Buchst. c EStG).

Gilt das für Aktien im Depot?

Nur bei einer Beteiligung von mindestens 1 %. Sonst gilt die Abgeltungsteuer mit dem Sparerpauschbetrag.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen und Stand

Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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