Voraussetzungen
Begünstigt ist die Veräußerung oder Aufgabe eines ganzen Gewerbebetriebs, Teilbetriebs, Mitunternehmeranteils oder einer freiberuflichen Praxis. Du musst das 55. Lebensjahr vollendet haben oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dauernd berufsunfähig sein. Der Freibetrag wird nur auf Antrag und nur einmal im Leben gewährt.
Er verringert sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn 136.000 € übersteigt. Ab einem Gewinn von 181.000 € entfällt er vollständig.
Beispiel und ermäßigter Steuersatz
Veräußerungsgewinn 150.000 €: Der Freibetrag sinkt um 14.000 € auf 31.000 €, steuerpflichtig sind 119.000 €. Zusätzlich kann der Gewinn mit dem ermäßigten Steuersatz von 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes besteuert werden (§ 34 Abs. 3 EStG), höchstens bis 5 Millionen € und ebenfalls nur einmal im Leben. Alternativ gilt die Fünftelregelung.
Einordnung: Freibetrag
Ein Freibetrag bleibt immer steuerfrei. Was darüber liegt, wird besteuert, der Freibetrag selbst aber nie. Alle Freibeträge im Vergleich
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag beim Betriebsverkauf?
45.000 €, gekürzt um den Gewinn über 136.000 €.
Kann ich den Freibetrag zweimal nutzen?
Nein, er steht jedem Steuerpflichtigen nur einmal zu.
Gilt er bei Verkauf an die eigenen Kinder?
Ja, wenn ein Veräußerungsgewinn entsteht. Bei unentgeltlicher Übertragung entsteht dagegen kein Gewinn, dann ist die Schenkungsteuer zu prüfen.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen und Stand
Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.
- § 16 Abs. 4 EStG (gesetze-im-internet.de) abgerufen 14.10.2026
- Anwendungsvorschriften § 52 EStG abgerufen 14.10.2026
Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.