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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaft und Schenkung · Freibetrag · § 16 ErbStG

Schenkungsteuer-Freibeträge 2026

Schenken kannst du 2026 alle zehn Jahre steuerfrei: 500.000 € an den Ehepartner, 400.000 € an jedes Kind, 200.000 € an jedes Enkelkind und 20.000 € an Eltern, Geschwister oder Freunde.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer-Freibeträge

202420.000 € bis 500.000 €
202520.000 € bis 500.000 €
202620.000 € bis 500.000 €

€ je Beschenkten alle 10 Jahre · § 16 ErbStG im Wortlaut

Gleiche Freibeträge, ein Unterschied

Für Schenkungen gelten dieselben Freibeträge wie beim Erben, mit einer Ausnahme: Eltern und Großeltern, die von ihren Kindern beschenkt werden, gehören zur Steuerklasse II und haben nur 20.000 € frei. Beim Erben gilt für sie Klasse I mit 100.000 €. Der Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG gibt es bei Schenkungen nicht.

Steuerklassen und persönliche Freibeträge bei Schenkungen (§§ 15, 16 ErbStG, 2024 bis 2026 unverändert)
EmpfängerKlasseFreibetrag
Ehepartner oder eingetragener LebenspartnerI500.000 €
Kind (auch Adoptivkind)I400.000 €
StiefkindI400.000 €
Enkelkind (Eltern leben)I200.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben istI400.000 €
UrenkelI100.000 €
Eltern oder GroßelternII20.000 €
GeschwisterII20.000 €
Nichte oder NeffeII20.000 €
StiefelternII20.000 €
SchwiegerkindII20.000 €
SchwiegerelternII20.000 €
Geschiedener EhepartnerII20.000 €
Lebensgefährte ohne TrauscheinIII20.000 €
Freunde, Patenkind und andereIII20.000 €

Die Zehn-Jahres-Regel

Alle Schenkungen von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Nach Ablauf der zehn Jahre steht der volle Freibetrag erneut zur Verfügung. Eltern können einem Kind also im Abstand von zehn Jahren und einem Tag zweimal 400.000 € steuerfrei schenken, beide Eltern jeweils, zusammen 1,6 Millionen € in gut zehn Jahren.

Wer früh mit dem Vermögensübergang beginnt, nutzt die Freibeträge mehrfach. Unser Schenkungsteuer-Rechner zeigt, wie sich Vorschenkungen auswirken und ab wann der Freibetrag wieder voll verfügbar ist.

Anzeigepflicht

Jede Schenkung muss innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt angezeigt werden (§ 30 ErbStG), auch wenn sie unter dem Freibetrag liegt. Ausgenommen sind übliche Gelegenheitsgeschenke. Bei notariell beurkundeten Schenkungen übernimmt der Notar die Anzeige.

Einordnung: Freibetrag

Ein Freibetrag bleibt immer steuerfrei. Was darüber liegt, wird besteuert, der Freibetrag selbst aber nie. Alle Freibeträge im Vergleich

Beispiele: Schenkungsteuer nach Verwandtschaft

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Häufige Fragen

Wie viel darf ich meinem Kind steuerfrei schenken?

400.000 € je Elternteil innerhalb von zehn Jahren. Beide Eltern zusammen also 800.000 €.

Was darf ich meinen Eltern schenken?

20.000 € innerhalb von zehn Jahren, weil Eltern bei Schenkungen zur Steuerklasse II gehören.

Muss ich eine Schenkung unter dem Freibetrag melden?

Ja, grundsätzlich innerhalb von drei Monaten, ausgenommen übliche Gelegenheitsgeschenke.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen und Stand

Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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