Gleiche Freibeträge, ein Unterschied
Für Schenkungen gelten dieselben Freibeträge wie beim Erben, mit einer Ausnahme: Eltern und Großeltern, die von ihren Kindern beschenkt werden, gehören zur Steuerklasse II und haben nur 20.000 € frei. Beim Erben gilt für sie Klasse I mit 100.000 €. Der Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG gibt es bei Schenkungen nicht.
| Empfänger | Klasse | Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 € |
| Kind (auch Adoptivkind) | I | 400.000 € |
| Stiefkind | I | 400.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) | I | 200.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist | I | 400.000 € |
| Urenkel | I | 100.000 € |
| Eltern oder Großeltern | II | 20.000 € |
| Geschwister | II | 20.000 € |
| Nichte oder Neffe | II | 20.000 € |
| Stiefeltern | II | 20.000 € |
| Schwiegerkind | II | 20.000 € |
| Schwiegereltern | II | 20.000 € |
| Geschiedener Ehepartner | II | 20.000 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein | III | 20.000 € |
| Freunde, Patenkind und andere | III | 20.000 € |
Die Zehn-Jahres-Regel
Alle Schenkungen von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Nach Ablauf der zehn Jahre steht der volle Freibetrag erneut zur Verfügung. Eltern können einem Kind also im Abstand von zehn Jahren und einem Tag zweimal 400.000 € steuerfrei schenken, beide Eltern jeweils, zusammen 1,6 Millionen € in gut zehn Jahren.
Wer früh mit dem Vermögensübergang beginnt, nutzt die Freibeträge mehrfach. Unser Schenkungsteuer-Rechner zeigt, wie sich Vorschenkungen auswirken und ab wann der Freibetrag wieder voll verfügbar ist.
Anzeigepflicht
Jede Schenkung muss innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt angezeigt werden (§ 30 ErbStG), auch wenn sie unter dem Freibetrag liegt. Ausgenommen sind übliche Gelegenheitsgeschenke. Bei notariell beurkundeten Schenkungen übernimmt der Notar die Anzeige.
Einordnung: Freibetrag
Ein Freibetrag bleibt immer steuerfrei. Was darüber liegt, wird besteuert, der Freibetrag selbst aber nie. Alle Freibeträge im Vergleich
Beispiele: Schenkungsteuer nach Verwandtschaft
| Empfänger | 100.000 € | 300.000 € | 500.000 € | 1.000.000 € | 2.000.000 € |
|---|---|---|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner | 0 € | 0 € | 0 € | 75.000 € | 285.000 € |
| Kind (auch Adoptivkind) | 0 € | 0 € | 11.000 € | 90.000 € | 304.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) | 0 € | 11.000 € | 33.000 € | 152.000 € | 342.000 € |
| Eltern oder Großeltern | 13.750 € | 56.000 € | 120.000 € | 294.000 € | 594.000 € |
| Geschwister | 13.750 € | 56.000 € | 120.000 € | 294.000 € | 594.000 € |
| Nichte oder Neffe | 13.750 € | 56.000 € | 120.000 € | 294.000 € | 594.000 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein | 24.000 € | 84.000 € | 144.000 € | 294.000 € | 594.000 € |
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Häufige Fragen
Wie viel darf ich meinem Kind steuerfrei schenken?
400.000 € je Elternteil innerhalb von zehn Jahren. Beide Eltern zusammen also 800.000 €.
Was darf ich meinen Eltern schenken?
20.000 € innerhalb von zehn Jahren, weil Eltern bei Schenkungen zur Steuerklasse II gehören.
Muss ich eine Schenkung unter dem Freibetrag melden?
Ja, grundsätzlich innerhalb von drei Monaten, ausgenommen übliche Gelegenheitsgeschenke.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen und Stand
Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.
- § 16 ErbStG (gesetze-im-internet.de) abgerufen 14.10.2026
- Anwendungsvorschriften § 52 EStG abgerufen 14.10.2026
Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.