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SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

500.000 € geschenkt an eine Nichte oder einen Neffen: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Eine Nichte oder ein Neffe zahlt für 500.000 € genau 120.000 € Schenkungsteuer, das sind 24 % des Betrags.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer120.000 €24 % von 500.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig480.000 €abgerundet
Es bleiben380.000 €25 % Steuersatz

So wird gerechnet

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: II für eine Nichte oder einen Neffen, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 480.000 €. Der Satz von 25 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 120.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 500.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Der steuerpflichtige Erwerb liegt 120.000 € unter der Grenze von 600.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 30 % greifen. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ 0 €. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 2.400 €. Für „Stiefkind“ wären es 11.000 €.

Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 24 %. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 92.000 € statt 120.000 € und spart 28.000 €. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 25 %.

Tanten und Onkel können Nichten und Neffen alle zehn Jahre 20.000 € steuerfrei schenken.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
300.000 €56.000 €18,67 %
400.000 €95.000 €23,75 %
600.000 €145.000 €24,17 %
750.000 €215.000 €28,67 %
1.500.000 €444.000 €29,6 %
5.000.000 €1.494.000 €29,88 %

500.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €11.000 €
Geschwister (II)20.000 €120.000 €
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €0 €
Urenkel (I)100.000 €60.000 €
Freunde, Patenkind und andere (III)20.000 €144.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Wer Nichten und Neffen früh schenkt, kann den Freibetrag von 20.000 € alle zehn Jahre neu nutzen.
  • Nur Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern gehören zur Klasse II. Großnichten und Großneffen fallen in Steuerklasse III mit Sätzen ab 30 %.

Kurz beantwortet

Wie viel Schenkungsteuer zahlt eine Nichte oder ein Neffe bei 500.000 €?

Eine Nichte oder ein Neffe zahlt für 500.000 € genau 120.000 € Schenkungsteuer, das sind 24 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 25 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an eine Nichte oder einen Neffen steuerfrei?

Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 500.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 480.000 € liegt in der Stufe mit 25 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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