So wird gerechnet
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: II für eine Nichte oder einen Neffen, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 480.000 €. Der Satz von 25 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 120.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 500.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Der steuerpflichtige Erwerb liegt 120.000 € unter der Grenze von 600.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 30 % greifen. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ 0 €. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 2.400 €. Für „Stiefkind“ wären es 11.000 €.
Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 24 %. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 92.000 € statt 120.000 € und spart 28.000 €. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 25 %.
Tanten und Onkel können Nichten und Neffen alle zehn Jahre 20.000 € steuerfrei schenken.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 300.000 € | 56.000 € | 18,67 % |
| 400.000 € | 95.000 € | 23,75 % |
| 600.000 € | 145.000 € | 24,17 % |
| 750.000 € | 215.000 € | 28,67 % |
| 1.500.000 € | 444.000 € | 29,6 % |
| 5.000.000 € | 1.494.000 € | 29,88 % |
500.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 11.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 120.000 € |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 0 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 60.000 € |
| Freunde, Patenkind und andere (III) | 20.000 € | 144.000 € |
Worauf es hier ankommt
- Wer Nichten und Neffen früh schenkt, kann den Freibetrag von 20.000 € alle zehn Jahre neu nutzen.
- Nur Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern gehören zur Klasse II. Großnichten und Großneffen fallen in Steuerklasse III mit Sätzen ab 30 %.
Kurz beantwortet
Wie viel Schenkungsteuer zahlt eine Nichte oder ein Neffe bei 500.000 €?
Eine Nichte oder ein Neffe zahlt für 500.000 € genau 120.000 € Schenkungsteuer, das sind 24 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 25 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an eine Nichte oder einen Neffen steuerfrei?
Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 500.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 480.000 € liegt in der Stufe mit 25 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.