Zum Inhalt springen
Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Schenkungsteuer für eine Nichte oder einen Neffen bei 400.000 €

Bei 400.000 € zahlt eine Nichte oder ein Neffe 95.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 380.000 € mit 25 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer95.000 €23,75 % von 400.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig380.000 €abgerundet
Es bleiben305.000 €25 % Steuersatz

Rechenweg

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: II für eine Nichte oder einen Neffen, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Übrig bleiben 380.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 25 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 95.000 €.

Einordnung

Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Schenkung ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Für „Geschwister“ wären es 95.000 €. Zum Vergleich: In der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“ wären für denselben Betrag 0 € zu zahlen. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 72.000 € statt 95.000 € und spart 23.000 €.

Effektiv sind das 23,75 % des übertragenen Werts. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 2.375 €. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 25 % belastet. Mit 220.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 600.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 30 %.

Lebt der Elternteil, über den die Verwandtschaft besteht, kann eine Zuwendung an ihn und eine spätere Weitergabe günstiger sein, wenn die Beträge in deren Freibeträge passen.

Mehr oder weniger als 400.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
150.000 €26.000 €17,33 %
250.000 €46.000 €18,4 %
300.000 €56.000 €18,67 %
500.000 €120.000 €24 %
600.000 €145.000 €24,17 %
750.000 €215.000 €28,67 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €0 €
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €95.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €22.000 €
Urenkel (I)100.000 €33.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €95.000 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Bei größeren Beträgen kann ein Vergleich mit einer Adoption sinnvoll sein; ein adoptiertes Kind hat 400.000 € Freibetrag. Das ist eine familienrechtliche Entscheidung mit weitreichenden Folgen.
  • Hausrat und Gegenstände bleiben zusammen bis 12.000 € steuerfrei.

Kurz beantwortet

Wie viel Schenkungsteuer zahlt eine Nichte oder ein Neffe bei 400.000 €?

Bei 400.000 € zahlt eine Nichte oder ein Neffe 95.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 380.000 € mit 25 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 25 %.

Wie viel kann eine Nichte oder ein Neffe steuerfrei erhalten?

Die Grenze liegt bei 20.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse II zunächst mit 15 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Welcher Steuersatz gilt bei 400.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 380.000 € liegt in der Stufe mit 25 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

Mit deinen Werten rechnen

Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.

Im Rechner öffnen
Erbschaft · Schenkung · kostenlos anfragen

Erbschaft oder Schenkung: Steuerberatung anfragen

Wir geben deine Anfrage an Steuerberater oder Fachanwälte für Erbrecht aus deiner Region weiter. Kostenlos und unverbindlich.

  • Steuerberater und Fachanwälte
  • Regional oder per Video
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

✉ Beratung anfragen