Rechenweg
Der Ehepartner gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse I. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 500.000 €. Damit bleibt nichts zu versteuern. Auch mit weiteren 100.000 €, also insgesamt 500.000 €, bliebe alles steuerfrei. Gestreckt über drei Zehn-Jahres-Zeiträume ließen sich bis zu 1.500.000 € ohne Steuer übertragen. Genutzt sind damit 80 % des Freibetrags.
Was das Ergebnis bedeutet
Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Zum Vergleich: In der Gruppe „Geschwister“ wären für denselben Betrag 95.000 € zu zahlen. Der Spielraum bis zur ersten steuerpflichtigen Stufe beträgt noch 100.000 €.
Für „Freunde, Patenkind und andere“ wären es 114.000 €.
Vorsicht bei Gemeinschaftskonten: Zahlt nur ein Partner ein, kann jede Abhebung des anderen eine Schenkung sein.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 0 € | noch 450.000 € frei |
| 200.000 € | 0 € | noch 300.000 € frei |
| 250.000 € | 0 € | noch 250.000 € frei |
| 300.000 € | 0 € | noch 200.000 € frei |
| 500.000 € | 0 € | noch 0 € frei |
| 600.000 € | 11.000 € | 1,83 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 0 € |
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 95.000 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 95.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 0 € |
| Schwiegereltern (II) | 20.000 € | 95.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Ein Berliner Testament, in dem sich Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, verschenkt die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall. Vermächtnisse an die Kinder können das ausgleichen.
- Unter Lebenden lässt sich das Familienheim jederzeit steuerfrei übertragen, auch mehrfach. Das ist ein häufig genutzter Weg, Vermögen zwischen Partnern auszugleichen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer bei 400.000 € für den Ehepartner?
Bei 400.000 € für den Ehepartner fällt keine Schenkungsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 500.000 €.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an den Ehepartner steuerfrei?
Der Ehepartner kann 500.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 400.000 € besteuert?
Es greift keine Stufe: Der Freibetrag von 500.000 € deckt 400.000 € vollständig ab.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.