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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Schenkungsteuer für den Ehepartner bei 400.000 €

Bei 400.000 € für den Ehepartner fällt keine Schenkungsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 500.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag500.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben400.000 €0 % Steuersatz

Rechenweg

Der Ehepartner gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse I. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 500.000 €. Damit bleibt nichts zu versteuern. Auch mit weiteren 100.000 €, also insgesamt 500.000 €, bliebe alles steuerfrei. Gestreckt über drei Zehn-Jahres-Zeiträume ließen sich bis zu 1.500.000 € ohne Steuer übertragen. Genutzt sind damit 80 % des Freibetrags.

Was das Ergebnis bedeutet

Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Zum Vergleich: In der Gruppe „Geschwister“ wären für denselben Betrag 95.000 € zu zahlen. Der Spielraum bis zur ersten steuerpflichtigen Stufe beträgt noch 100.000 €.

Für „Freunde, Patenkind und andere“ wären es 114.000 €.

Vorsicht bei Gemeinschaftskonten: Zahlt nur ein Partner ein, kann jede Abhebung des anderen eine Schenkung sein.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €0 €noch 450.000 € frei
200.000 €0 €noch 300.000 € frei
250.000 €0 €noch 250.000 € frei
300.000 €0 €noch 200.000 € frei
500.000 €0 €noch 0 € frei
600.000 €11.000 €1,83 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €95.000 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €95.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €0 €
Schwiegereltern (II)20.000 €95.000 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Ein Berliner Testament, in dem sich Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, verschenkt die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall. Vermächtnisse an die Kinder können das ausgleichen.
  • Unter Lebenden lässt sich das Familienheim jederzeit steuerfrei übertragen, auch mehrfach. Das ist ein häufig genutzter Weg, Vermögen zwischen Partnern auszugleichen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer bei 400.000 € für den Ehepartner?

Bei 400.000 € für den Ehepartner fällt keine Schenkungsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 500.000 €.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an den Ehepartner steuerfrei?

Der Ehepartner kann 500.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 400.000 € besteuert?

Es greift keine Stufe: Der Freibetrag von 500.000 € deckt 400.000 € vollständig ab.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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