So wird gerechnet
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für den Ehepartner, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 500.000 €. Damit bleibt nichts zu versteuern. Vom Freibetrag ist so erst ein Anteil von 10 % verbraucht. Gestreckt über drei Zehn-Jahres-Zeiträume ließen sich bis zu 1.500.000 € ohne Steuer übertragen. Auch mit weiteren 150.000 €, also insgesamt 200.000 €, bliebe alles steuerfrei.
So ist das Ergebnis zu lesen
Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Erst oberhalb von 500.099 € würde Steuer fällig, zunächst mit 7 %. Zum Vergleich: In der Gruppe „Enkelkind (Eltern leben)“ wären für denselben Betrag 0 € zu zahlen.
Im Fall „Geschwister“ ergäben sich 4.500 €.
Zwischen Ehepartnern sind alle zehn Jahre 500.000 € steuerfrei, Steuerklasse I mit Sätzen ab 7 %.
Andere Beträge für den Ehepartner
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 0 € | noch 400.000 € frei |
| 150.000 € | 0 € | noch 350.000 € frei |
| 200.000 € | 0 € | noch 300.000 € frei |
| 400.000 € | 0 € | noch 100.000 € frei |
| 500.000 € | 0 € | noch 0 € frei |
| 10.000.000 € | 2.185.000 € | 21,85 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 0 € |
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 4.500 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein (III) | 20.000 € | 9.000 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 0 € |
| Geschiedener Ehepartner (II) | 20.000 € | 4.500 € |
Hinweise zu diesem Fall
- Unter Lebenden lässt sich das Familienheim jederzeit steuerfrei übertragen, auch mehrfach. Das ist ein häufig genutzter Weg, Vermögen zwischen Partnern auszugleichen.
- Ein Berliner Testament, in dem sich Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, verschenkt die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall. Vermächtnisse an die Kinder können das ausgleichen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer bei 50.000 € für den Ehepartner?
Bei 50.000 € für den Ehepartner fällt keine Schenkungsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 500.000 €.
Ab welchem Betrag zahlt der Ehepartner Schenkungsteuer?
Der Ehepartner kann 500.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 50.000 €?
Es greift keine Stufe: Der Freibetrag von 500.000 € deckt 50.000 € vollständig ab.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Bei Immobilien, Firmenanteilen oder Steuerklasse II und III lohnt sich ein fachlicher Blick, bevor das Finanzamt bewertet. Ein kurzes Formular genügt.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.