Rechenweg
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: III für den Lebensgefährten, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Übrig bleiben 30.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Der Satz von 30 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 9.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Mit 30.000 € über dem Freibetrag fällt die Steuer moderat aus. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 1.800 €. Effektiv sind das 18 % des übertragenen Werts. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Urenkel“ 0 €.
Im Fall „Enkelkind (Eltern leben)“ ergäben sich 0 €. Mit Trauschein wären es 0 € statt 9.000 €. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 3.000 € statt 9.000 € und spart 6.000 €. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 30 %.
Auch bei Schenkungen zwischen Lebensgefährten gilt Steuerklasse III mit 20.000 € Freibetrag in zehn Jahren und Sätzen ab 30 %.
Andere Beträge für den Lebensgefährten
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 24.000 € | 24 % |
| 150.000 € | 39.000 € | 26 % |
| 300.000 € | 84.000 € | 28 % |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 29,4 % |
| 1.500.000 € | 444.000 € | 29,6 % |
| 10.000.000 € | 4.785.000 € | 47,85 % |
50.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 0 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 4.500 € |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 0 € |
| Geschiedener Ehepartner (II) | 20.000 € | 4.500 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 4.500 € |
Hinweise zu diesem Fall
- Mit einer Heirat steigt der Freibetrag von 20.000 € auf 500.000 €, beim Erbe kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 € hinzu.
- Eine Risikolebensversicherung über Kreuz, bei der jeder Partner Versicherungsnehmer und Beitragszahler auf das Leben des anderen ist, bleibt erbschaftsteuerfrei.
Fragen und Antworten
Was kostet eine Schenkung von 50.000 € an den Lebensgefährten?
Bei 50.000 € zahlt der Lebensgefährte 9.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 30.000 € mit 30 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Ab welchem Betrag zahlt der Lebensgefährte Schenkungsteuer?
Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse III mit 30 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 50.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 30.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.