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SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse III · Rechtsstand 2026

50.000 € geschenkt an den Lebensgefährten: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Bei 50.000 € zahlt der Lebensgefährte 9.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 30.000 € mit 30 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer9.000 €18 % von 50.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse III
Steuerpflichtig30.000 €abgerundet
Es bleiben41.000 €30 % Steuersatz

Rechenweg

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: III für den Lebensgefährten, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Übrig bleiben 30.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Der Satz von 30 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 9.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Mit 30.000 € über dem Freibetrag fällt die Steuer moderat aus. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 1.800 €. Effektiv sind das 18 % des übertragenen Werts. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Urenkel“ 0 €.

Im Fall „Enkelkind (Eltern leben)“ ergäben sich 0 €. Mit Trauschein wären es 0 € statt 9.000 €. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 3.000 € statt 9.000 € und spart 6.000 €. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 30 %.

Auch bei Schenkungen zwischen Lebensgefährten gilt Steuerklasse III mit 20.000 € Freibetrag in zehn Jahren und Sätzen ab 30 %.

Andere Beträge für den Lebensgefährten

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €24.000 €24 %
150.000 €39.000 €26 %
300.000 €84.000 €28 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %
1.500.000 €444.000 €29,6 %
10.000.000 €4.785.000 €47,85 %

50.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €0 €
Geschwister (II)20.000 €4.500 €
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €0 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €4.500 €
Schwiegerkind (II)20.000 €4.500 €

Hinweise zu diesem Fall

  • Mit einer Heirat steigt der Freibetrag von 20.000 € auf 500.000 €, beim Erbe kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 € hinzu.
  • Eine Risikolebensversicherung über Kreuz, bei der jeder Partner Versicherungsnehmer und Beitragszahler auf das Leben des anderen ist, bleibt erbschaftsteuerfrei.

Fragen und Antworten

Was kostet eine Schenkung von 50.000 € an den Lebensgefährten?

Bei 50.000 € zahlt der Lebensgefährte 9.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 30.000 € mit 30 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.

Ab welchem Betrag zahlt der Lebensgefährte Schenkungsteuer?

Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse III mit 30 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 50.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 30.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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