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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Schenkung von 50.000 € an Geschwister: So viel Steuer fällt an

4.500 € Schenkungsteuer fallen bei 50.000 € für Geschwister an: 30.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 15 %.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer4.500 €9 % von 50.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig30.000 €abgerundet
Es bleiben45.500 €15 % Steuersatz

So wird gerechnet

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: II für Geschwister, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 30.000 €. Der Satz von 15 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 4.500 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Aufgeteilt auf zwei Zehn-Jahres-Zeiträume sinkt die Steuer auf 1.500 €, eine Ersparnis von 3.000 €. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 900 €. Der steuerpflichtige Teil ist mit 30.000 € gering, die Belastung bleibt überschaubar. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“, wären 0 € fällig.

Die Steuer entspricht 9 % des Betrags. Auf einen weiteren Euro entfielen 15 % Steuer. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 45.000 € unter der Grenze von 75.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 20 % greifen. Unter „Schwiegereltern“ läge die Steuer bei 4.500 €.

Bei Schenkungen unter Geschwistern gilt ebenfalls Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag in zehn Jahren.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €13.750 €13,75 %
150.000 €26.000 €17,33 %
400.000 €95.000 €23,75 %
600.000 €145.000 €24,17 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %
10.000.000 €3.493.000 €34,93 %

Wer zahlt bei 50.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €0 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €4.500 €
Stiefkind (I)400.000 €0 €
Urenkel (I)100.000 €0 €

Worauf es hier ankommt

  • Halbgeschwister haben denselben Freibetrag wie leibliche Geschwister.
  • In Steuerklasse II greift der Härteausgleich bei jeder Wertgrenze. Knapp über 75.000 € oder 300.000 € steuerpflichtigem Erwerb lohnt ein genauer Blick auf den Rechenweg.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Steuer bei 50.000 € für Geschwister?

4.500 € Schenkungsteuer fallen bei 50.000 € für Geschwister an: 30.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 15 %. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 15 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an Geschwister steuerfrei?

Die Grenze liegt bei 20.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse II zunächst mit 15 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Welcher Steuersatz gilt bei 50.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 30.000 € liegt in der Stufe mit 15 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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