Rechenweg
Ein Geschwisterkind gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse II. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 80.000 €. Der Satz von 20 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 13.750 €. Hier greift der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG: Statt 16.000 € werden nur 13.750 € erhoben, weil der Erwerb die Grenze von 75.000 € nur wenig übersteigt.
Einordnung
Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 50 %. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 1.375 € Steuer. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 13,75 %.
Unter „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ läge die Steuer bei 0 €. Zwei Schenkungen zu je 50.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 9.000 €, das sind 4.750 € weniger. Bis zur nächsten Wertgrenze von 300.000 € fehlen noch 220.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 25 %, gemildert durch den Härteausgleich. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Geschiedener Ehepartner“ 13.750 €.
Wer einem Bruder oder einer Schwester mehr zukommen lassen will, kann die Freibeträge über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume strecken oder prüfen, ob ein Umweg über die gemeinsamen Eltern erbrechtlich passt.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 4.500 € | 9 % |
| 150.000 € | 26.000 € | 17,33 % |
| 200.000 € | 36.000 € | 18 % |
| 500.000 € | 120.000 € | 24 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
| 10.000.000 € | 3.493.000 € | 34,93 % |
100.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 0 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 0 € |
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 13.750 € |
| Schwiegereltern (II) | 20.000 € | 13.750 € |
| Stiefeltern (II) | 20.000 € | 13.750 € |
Worauf es hier ankommt
- In Steuerklasse II greift der Härteausgleich bei jeder Wertgrenze. Knapp über 75.000 € oder 300.000 € steuerpflichtigem Erwerb lohnt ein genauer Blick auf den Rechenweg.
- Halbgeschwister haben denselben Freibetrag wie leibliche Geschwister.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer bei 100.000 € für Geschwister?
Ein Geschwisterkind zahlt für 100.000 € genau 13.750 € Schenkungsteuer, das sind 13,75 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 % mit Härteausgleich.
Wie viel kann ein Geschwisterkind steuerfrei erhalten?
Die Grenze liegt bei 20.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse II zunächst mit 15 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Welcher Steuersatz gilt bei 100.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 80.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag, der Härteausgleich begrenzt hier die Steuer auf 13.750 €.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Bei Immobilien, Firmenanteilen oder Steuerklasse II und III lohnt sich ein fachlicher Blick, bevor das Finanzamt bewertet. Ein kurzes Formular genügt.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.