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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Wie viel Schenkungsteuer bei 100.000 € für Geschwister?

Ein Geschwisterkind zahlt für 100.000 € genau 13.750 € Schenkungsteuer, das sind 13,75 % des Betrags.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer13.750 €13,75 % von 100.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig80.000 €abgerundet
Es bleiben86.250 €Härteausgleich angewendet

Rechenweg

Ein Geschwisterkind gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse II. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 80.000 €. Der Satz von 20 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 13.750 €. Hier greift der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG: Statt 16.000 € werden nur 13.750 € erhoben, weil der Erwerb die Grenze von 75.000 € nur wenig übersteigt.

Einordnung

Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 50 %. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 1.375 € Steuer. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 13,75 %.

Unter „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ läge die Steuer bei 0 €. Zwei Schenkungen zu je 50.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 9.000 €, das sind 4.750 € weniger. Bis zur nächsten Wertgrenze von 300.000 € fehlen noch 220.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 25 %, gemildert durch den Härteausgleich. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Geschiedener Ehepartner“ 13.750 €.

Wer einem Bruder oder einer Schwester mehr zukommen lassen will, kann die Freibeträge über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume strecken oder prüfen, ob ein Umweg über die gemeinsamen Eltern erbrechtlich passt.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €4.500 €9 %
150.000 €26.000 €17,33 %
200.000 €36.000 €18 %
500.000 €120.000 €24 %
2.000.000 €594.000 €29,7 %
10.000.000 €3.493.000 €34,93 %

100.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €0 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €0 €
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €13.750 €
Schwiegereltern (II)20.000 €13.750 €
Stiefeltern (II)20.000 €13.750 €

Worauf es hier ankommt

  • In Steuerklasse II greift der Härteausgleich bei jeder Wertgrenze. Knapp über 75.000 € oder 300.000 € steuerpflichtigem Erwerb lohnt ein genauer Blick auf den Rechenweg.
  • Halbgeschwister haben denselben Freibetrag wie leibliche Geschwister.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer bei 100.000 € für Geschwister?

Ein Geschwisterkind zahlt für 100.000 € genau 13.750 € Schenkungsteuer, das sind 13,75 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 % mit Härteausgleich.

Wie viel kann ein Geschwisterkind steuerfrei erhalten?

Die Grenze liegt bei 20.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse II zunächst mit 15 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Welcher Steuersatz gilt bei 100.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 80.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag, der Härteausgleich begrenzt hier die Steuer auf 13.750 €.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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