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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Schenkung von 100.000 € an ein Enkelkind: So viel Steuer fällt an

100.000 € bleiben für ein Enkelkind steuerfrei: Der Freibetrag von 200.000 € deckt den gesamten Betrag ab.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag200.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben100.000 €0 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Ein Enkelkind gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse I. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 200.000 €. Ein steuerpflichtiger Rest entsteht nicht. Ein Aufschlag von 150.000 € auf 250.000 € würde 3.500 € kosten. Genutzt sind damit 50 % des Freibetrags. Weil sich der Freibetrag alle zehn Jahre erneuert, sind über zwanzig Jahre 400.000 € steuerfrei möglich, über dreißig Jahre 600.000 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“, wären 0 € fällig. Für „Nichte oder Neffe“ wären es 13.750 €.

Bis zu einem Betrag von 200.099 € bliebe es für ein Enkelkind bei null Steuer; danach beginnt die erste Stufe mit 7 %.

Eine Schenkung direkt an die Enkel überspringt eine Generation: Das Vermögen wird nicht erst beim Kind und später beim Enkel besteuert.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €0 €noch 150.000 € frei
150.000 €0 €noch 50.000 € frei
200.000 €0 €noch 0 € frei
300.000 €11.000 €3,67 %
400.000 €22.000 €5,5 %
1.000.000 €152.000 €15,2 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €0 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €13.750 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €0 €
Stiefkind (I)400.000 €0 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.
  • Lebt der verbindende Elternteil nicht mehr, steigt der Freibetrag des Enkels auf 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).

Kurz beantwortet

Was kostet eine Schenkung von 100.000 € an ein Enkelkind?

100.000 € bleiben für ein Enkelkind steuerfrei: Der Freibetrag von 200.000 € deckt den gesamten Betrag ab.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an ein Enkelkind steuerfrei?

Die Grenze liegt bei 200.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Mit welchem Prozentsatz wird 100.000 € besteuert?

Gar keiner. Steuersätze kommen erst oberhalb von 200.000 € ins Spiel.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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