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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Schenkungsteuer für ein Enkelkind bei 1.000.000 €

152.000 € Schenkungsteuer fallen bei 1.000.000 € für ein Enkelkind an: 800.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 19 %.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer152.000 €15,2 % von 1.000.000 €
Freibetrag200.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig800.000 €abgerundet
Es bleiben848.000 €19 % Steuersatz

So wird gerechnet

Ein Enkelkind gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse I. Davon bleiben 200.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Steuerpflichtig sind damit 800.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 19 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 152.000 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Die Gruppe „Stiefkind“ käme bei gleichem Betrag auf 90.000 €. Auf einen weiteren Euro entfielen 19 % Steuer. Die Steuer entspricht 15,2 % des Betrags. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 66.000 € statt 152.000 € und spart 86.000 €.

Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.520 €. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ 75.000 €. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 5.200.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 23 %, gemildert durch den Härteausgleich. Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 90.000 €.

Großeltern können jedem Enkelkind alle zehn Jahre 200.000 € steuerfrei schenken, beide Großelternteile jeweils.

Andere Beträge für ein Enkelkind

BetragSteuerQuote oder Spielraum
200.000 €0 €noch 0 € frei
300.000 €11.000 €3,67 %
600.000 €60.000 €10 %
750.000 €82.500 €11 %
1.500.000 €247.000 €16,47 %
2.000.000 €342.000 €17,1 %

1.000.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €90.000 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €294.000 €
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €294.000 €
Stiefkind (I)400.000 €90.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €90.000 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Lebt der verbindende Elternteil nicht mehr, steigt der Freibetrag des Enkels auf 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).
  • Eine Zuwendung direkt an Enkel spart die doppelte Besteuerung, die entsteht, wenn erst die Kinder erben und später die Enkel.

Häufige Fragen

Was kostet eine Schenkung von 1.000.000 € an ein Enkelkind?

152.000 € Schenkungsteuer fallen bei 1.000.000 € für ein Enkelkind an: 800.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 19 %. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 19 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an ein Enkelkind steuerfrei?

Die Grenze liegt bei 200.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 1.000.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 800.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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