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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Schenkungsteuer für ein Enkelkind bei 750.000 €

82.500 € Schenkungsteuer fallen bei 750.000 € für ein Enkelkind an: 550.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 15 %.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer82.500 €11 % von 750.000 €
Freibetrag200.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig550.000 €abgerundet
Es bleiben667.500 €15 % Steuersatz

So wird gerechnet

Ein Enkelkind gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse I. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 200.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 550.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 15 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 82.500 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.100 €. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 15 %. Die Steuer entspricht 11 % des Betrags. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 38.500 € statt 82.500 € und spart 44.000 €.

Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 52.500 €. Die Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“ käme bei gleichem Betrag auf 52.500 €. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Urenkel“, wären 115.000 € fällig. Mit 50.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 600.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 19 %.

Großeltern können jedem Enkelkind alle zehn Jahre 200.000 € steuerfrei schenken, beide Großelternteile jeweils.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
200.000 €0 €noch 0 € frei
300.000 €11.000 €3,67 %
500.000 €33.000 €6,6 %
600.000 €60.000 €10 %
1.000.000 €152.000 €15,2 %
1.500.000 €247.000 €16,47 %

750.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €52.500 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €215.000 €
Geschwister (II)20.000 €215.000 €
Stiefkind (I)400.000 €52.500 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €52.500 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Lebt der verbindende Elternteil nicht mehr, steigt der Freibetrag des Enkels auf 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).
  • Bei minderjährigen Enkeln verwalten die Eltern das Geld. Wer das vermeiden will, kann eine Auflage oder Testamentsvollstreckung vorsehen.

Fragen und Antworten

Was kostet eine Schenkung von 750.000 € an ein Enkelkind?

82.500 € Schenkungsteuer fallen bei 750.000 € für ein Enkelkind an: 550.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 15 %. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 15 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an ein Enkelkind steuerfrei?

Die Grenze liegt bei 200.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 750.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 550.000 € liegt in der Stufe mit 15 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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