So wird gerechnet
Ein Enkelkind gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse I. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 200.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 550.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 15 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 82.500 €.
So ist das Ergebnis zu lesen
Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.100 €. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 15 %. Die Steuer entspricht 11 % des Betrags. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 38.500 € statt 82.500 € und spart 44.000 €.
Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 52.500 €. Die Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“ käme bei gleichem Betrag auf 52.500 €. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Urenkel“, wären 115.000 € fällig. Mit 50.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 600.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 19 %.
Großeltern können jedem Enkelkind alle zehn Jahre 200.000 € steuerfrei schenken, beide Großelternteile jeweils.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 200.000 € | 0 € | noch 0 € frei |
| 300.000 € | 11.000 € | 3,67 % |
| 500.000 € | 33.000 € | 6,6 % |
| 600.000 € | 60.000 € | 10 % |
| 1.000.000 € | 152.000 € | 15,2 % |
| 1.500.000 € | 247.000 € | 16,47 % |
750.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 52.500 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 215.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 215.000 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 52.500 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 52.500 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Lebt der verbindende Elternteil nicht mehr, steigt der Freibetrag des Enkels auf 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).
- Bei minderjährigen Enkeln verwalten die Eltern das Geld. Wer das vermeiden will, kann eine Auflage oder Testamentsvollstreckung vorsehen.
Fragen und Antworten
Was kostet eine Schenkung von 750.000 € an ein Enkelkind?
82.500 € Schenkungsteuer fallen bei 750.000 € für ein Enkelkind an: 550.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 15 %. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 15 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an ein Enkelkind steuerfrei?
Die Grenze liegt bei 200.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 750.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 550.000 € liegt in der Stufe mit 15 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.