Rechenweg
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für ein Enkelkind, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 200.000 €. Damit bleibt nichts zu versteuern. Bei zusätzlichen 250.000 € (zusammen 450.000 €) läge die Steuer bei 27.500 €. Weil sich der Freibetrag alle zehn Jahre erneuert, sind über zwanzig Jahre 400.000 € steuerfrei möglich, über dreißig Jahre 600.000 €. Der Betrag schöpft den Freibetrag zu 100 % aus.
So ist das Ergebnis zu lesen
Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Zum Vergleich: In der Gruppe „Geschwister“ wären für denselben Betrag 36.000 € zu zahlen. Bis zu einem Betrag von 200.099 € bliebe es für ein Enkelkind bei null Steuer; danach beginnt die erste Stufe mit 7 %.
Unter „Stiefeltern“ läge die Steuer bei 36.000 €.
Eine Schenkung direkt an die Enkel überspringt eine Generation: Das Vermögen wird nicht erst beim Kind und später beim Enkel besteuert.
Mehr oder weniger als 200.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 0 € | noch 150.000 € frei |
| 100.000 € | 0 € | noch 100.000 € frei |
| 150.000 € | 0 € | noch 50.000 € frei |
| 250.000 € | 3.500 € | 1,4 % |
| 300.000 € | 11.000 € | 3,67 % |
| 1.500.000 € | 247.000 € | 16,47 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 36.000 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein (III) | 20.000 € | 54.000 € |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 0 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 0 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 36.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.
- Eine Zuwendung direkt an Enkel spart die doppelte Besteuerung, die entsteht, wenn erst die Kinder erben und später die Enkel.
Kurz beantwortet
Wie viel Schenkungsteuer zahlt ein Enkelkind bei 200.000 €?
Bei 200.000 € für ein Enkelkind fällt keine Schenkungsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 200.000 €.
Ab welchem Betrag zahlt ein Enkelkind Schenkungsteuer?
Ein Enkelkind kann 200.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 200.000 € besteuert?
Es greift keine Stufe: Der Freibetrag von 200.000 € deckt 200.000 € vollständig ab.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
Erbschaft oder Schenkung: Steuerberatung anfragen
Wir geben deine Anfrage an Steuerberater oder Fachanwälte für Erbrecht aus deiner Region weiter. Kostenlos und unverbindlich.
- Steuerberater und Fachanwälte
- Regional oder per Video
- Kostenlos und unverbindlich
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.