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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Schenkung von 200.000 € an ein Enkelkind: So viel Steuer fällt an

Bei 200.000 € für ein Enkelkind fällt keine Schenkungsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 200.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag200.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben200.000 €0 % Steuersatz

Rechenweg

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für ein Enkelkind, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 200.000 €. Damit bleibt nichts zu versteuern. Bei zusätzlichen 250.000 € (zusammen 450.000 €) läge die Steuer bei 27.500 €. Weil sich der Freibetrag alle zehn Jahre erneuert, sind über zwanzig Jahre 400.000 € steuerfrei möglich, über dreißig Jahre 600.000 €. Der Betrag schöpft den Freibetrag zu 100 % aus.

So ist das Ergebnis zu lesen

Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Zum Vergleich: In der Gruppe „Geschwister“ wären für denselben Betrag 36.000 € zu zahlen. Bis zu einem Betrag von 200.099 € bliebe es für ein Enkelkind bei null Steuer; danach beginnt die erste Stufe mit 7 %.

Unter „Stiefeltern“ läge die Steuer bei 36.000 €.

Eine Schenkung direkt an die Enkel überspringt eine Generation: Das Vermögen wird nicht erst beim Kind und später beim Enkel besteuert.

Mehr oder weniger als 200.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €0 €noch 150.000 € frei
100.000 €0 €noch 100.000 € frei
150.000 €0 €noch 50.000 € frei
250.000 €3.500 €1,4 %
300.000 €11.000 €3,67 %
1.500.000 €247.000 €16,47 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €36.000 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €54.000 €
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €0 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €0 €
Schwiegerkind (II)20.000 €36.000 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.
  • Eine Zuwendung direkt an Enkel spart die doppelte Besteuerung, die entsteht, wenn erst die Kinder erben und später die Enkel.

Kurz beantwortet

Wie viel Schenkungsteuer zahlt ein Enkelkind bei 200.000 €?

Bei 200.000 € für ein Enkelkind fällt keine Schenkungsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 200.000 €.

Ab welchem Betrag zahlt ein Enkelkind Schenkungsteuer?

Ein Enkelkind kann 200.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 200.000 € besteuert?

Es greift keine Stufe: Der Freibetrag von 200.000 € deckt 200.000 € vollständig ab.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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