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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

200.000 € geschenkt an die Eltern: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Von 200.000 € gehen 36.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 164.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer36.000 €18 % von 200.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig180.000 €abgerundet
Es bleiben164.000 €20 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Für die Eltern gilt bei einer Schenkung die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Übrig bleiben 180.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 20 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 36.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 200.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Im Fall „Geschwister“ ergäben sich 36.000 €. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 20 %. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.800 €. Im Erbfall gehören Eltern zur Steuerklasse I mit 100.000 € Freibetrag; die Steuer läge dann bei 11.000 €.

Bis zur nächsten Wertgrenze von 300.000 € fehlen noch 120.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 25 %, gemildert durch den Härteausgleich. Die Steuer entspricht 18 % des Betrags. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 27.500 € statt 36.000 € und spart 8.500 €. Zum Vergleich: In der Gruppe „Schwiegereltern“ wären für denselben Betrag 36.000 € zu zahlen.

Schenkungen von Kindern an ihre Eltern sind steuerlich ungünstig: Eltern gehören dann zur Steuerklasse II mit nur 20.000 € Freibetrag und Sätzen ab 15 %.

Mehr oder weniger als 200.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €13.750 €13,75 %
150.000 €26.000 €17,33 %
250.000 €46.000 €18,4 %
300.000 €56.000 €18,67 %
400.000 €95.000 €23,75 %
600.000 €145.000 €24,17 %

200.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Geschwister (II)20.000 €36.000 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €54.000 €
Stiefkind (I)400.000 €0 €
Urenkel (I)100.000 €11.000 €

Hinweise zu diesem Fall

  • Pflegen Kinder ihre Eltern, kann im umgekehrten Fall ein Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 € greifen.
  • Beim Erbe gilt Steuerklasse I mit 100.000 €, bei einer Schenkung Steuerklasse II mit 20.000 €. Derselbe Betrag kann also je nach Weg sehr unterschiedlich kosten.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Steuer bei 200.000 € für die Eltern?

Von 200.000 € gehen 36.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 164.000 €. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 %.

Wie viel kann ein Elternteil steuerfrei erhalten?

Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 200.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 180.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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