So wird gerechnet
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: II für Geschwister, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 180.000 €. Mit 20 % auf 180.000 € errechnen sich 36.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 200.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 20 % belastet. Effektiv sind das 18 % des übertragenen Werts. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“ 0 €.
Bis zur nächsten Wertgrenze von 300.000 € fehlen noch 120.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 25 %, gemildert durch den Härteausgleich. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.800 €. Für „Freunde, Patenkind und andere“ wären es 54.000 €. Aufgeteilt auf zwei Zehn-Jahres-Zeiträume sinkt die Steuer auf 27.500 €, eine Ersparnis von 8.500 €.
Wer einem Bruder oder einer Schwester mehr zukommen lassen will, kann die Freibeträge über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume strecken oder prüfen, ob ein Umweg über die gemeinsamen Eltern erbrechtlich passt.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 13.750 € | 13,75 % |
| 150.000 € | 26.000 € | 17,33 % |
| 250.000 € | 46.000 € | 18,4 % |
| 300.000 € | 56.000 € | 18,67 % |
| 400.000 € | 95.000 € | 23,75 % |
| 500.000 € | 120.000 € | 24 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 0 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 0 € |
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 0 € |
| Geschiedener Ehepartner (II) | 20.000 € | 36.000 € |
| Freunde, Patenkind und andere (III) | 20.000 € | 54.000 € |
Hinweise zu diesem Fall
- Eine Risikolebensversicherung, die das Geschwisterkind selbst auf das Leben des anderen abschließt und bezahlt, fließt nicht in die Erbmasse.
- Hausrat und Gegenstände sind in Steuerklasse II nur zusammen bis 12.000 € frei, nicht 41.000 € plus 12.000 € wie in Klasse I.
Häufige Fragen
Was kostet eine Schenkung von 200.000 € an Geschwister?
36.000 € Schenkungsteuer fallen bei 200.000 € für Geschwister an: 180.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 20 %. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 %.
Wie viel kann ein Geschwisterkind steuerfrei erhalten?
Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 200.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 180.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.