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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

200.000 € geschenkt an Geschwister: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

36.000 € Schenkungsteuer fallen bei 200.000 € für Geschwister an: 180.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 20 %.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer36.000 €18 % von 200.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig180.000 €abgerundet
Es bleiben164.000 €20 % Steuersatz

So wird gerechnet

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: II für Geschwister, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 180.000 €. Mit 20 % auf 180.000 € errechnen sich 36.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 200.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 20 % belastet. Effektiv sind das 18 % des übertragenen Werts. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“ 0 €.

Bis zur nächsten Wertgrenze von 300.000 € fehlen noch 120.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 25 %, gemildert durch den Härteausgleich. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.800 €. Für „Freunde, Patenkind und andere“ wären es 54.000 €. Aufgeteilt auf zwei Zehn-Jahres-Zeiträume sinkt die Steuer auf 27.500 €, eine Ersparnis von 8.500 €.

Wer einem Bruder oder einer Schwester mehr zukommen lassen will, kann die Freibeträge über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume strecken oder prüfen, ob ein Umweg über die gemeinsamen Eltern erbrechtlich passt.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €13.750 €13,75 %
150.000 €26.000 €17,33 %
250.000 €46.000 €18,4 %
300.000 €56.000 €18,67 %
400.000 €95.000 €23,75 %
500.000 €120.000 €24 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €0 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €0 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €36.000 €
Freunde, Patenkind und andere (III)20.000 €54.000 €

Hinweise zu diesem Fall

  • Eine Risikolebensversicherung, die das Geschwisterkind selbst auf das Leben des anderen abschließt und bezahlt, fließt nicht in die Erbmasse.
  • Hausrat und Gegenstände sind in Steuerklasse II nur zusammen bis 12.000 € frei, nicht 41.000 € plus 12.000 € wie in Klasse I.

Häufige Fragen

Was kostet eine Schenkung von 200.000 € an Geschwister?

36.000 € Schenkungsteuer fallen bei 200.000 € für Geschwister an: 180.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 20 %. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 %.

Wie viel kann ein Geschwisterkind steuerfrei erhalten?

Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 200.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 180.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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