Was beim Schenken gilt
Schenkungen von Kindern an ihre Eltern sind steuerlich ungünstig: Eltern gehören dann zur Steuerklasse II mit nur 20.000 € Freibetrag und Sätzen ab 15 %. Unterhalt für bedürftige Eltern ist dagegen keine Schenkung, und übliche Zuwendungen für Pflege oder Versorgung bleiben in der Regel außen vor.
Schenkungsteuer einmalig oder auf zwei Zeiträume verteilt
| Schenkung | Steuer einmalig | Vergleich: Kind (auch Adoptivkind) | zwei Hälften, 10 Jahre Abstand | Ersparnis |
|---|---|---|---|---|
| 150.000 € | 26.000 € | 0 € | 16.500 € | 9.500 € |
| 200.000 € | 36.000 € | 0 € | 27.500 € | 8.500 € |
| 300.000 € | 56.000 € | 0 € | 52.000 € | 4.000 € |
| 500.000 € | 120.000 € | 11.000 € | 92.000 € | 28.000 € |
| 600.000 € | 145.000 € | 22.000 € | 112.000 € | 33.000 € |
| 750.000 € | 215.000 €* | 52.500 € | 175.000 € | 40.000 € |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 90.000 € | 240.000 € | 54.000 € |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 494.000 € | 888.000 € | 6.000 € |
* Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG. Annahme: reiner Geldbetrag, keine Vorschenkungen; bei Verteilung liegen zwischen den beiden Hälften mehr als zehn Jahre (§ 14 ErbStG). Vergleichsspalte: gleicher Betrag für die Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“.
Die Zehn-Jahres-Regel praktisch
Der Freibetrag von 20.000 € gilt also einmal je Zeitraum, nicht je Schenkung. Über 20 Jahre sind 40.000 € steuerfrei möglich, über 30 Jahre 60.000 €. Entscheidend ist der Tag, an dem die Schenkung ausgeführt wurde, bei Immobilien meist die Eintragung. Schenkungen an die Eltern innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet.
Im Erbfall gilt für die Eltern Steuerklasse I mit 100.000 € Freibetrag; 500.000 € kosteten dann 60.000 €. Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Tod werden dem Erbe hinzugerechnet. Hausrat ist auch bei Schenkungen bis 12.000 € befreit, eine Erbfallkostenpauschale gibt es dagegen nur im Erbfall.
Tipps für die Schenkung
- Fällt geschenktes Vermögen beim Tod des Kindes an die Eltern zurück, ist dieser Rückfall steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG).
- Pflegen Kinder ihre Eltern, kann im umgekehrten Fall ein Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 € greifen.
Häufige Fragen
Wie viel darf ich den Eltern steuerfrei schenken?
20.000 € innerhalb von zehn Jahren, Steuerklasse II. Nach Ablauf der Frist steht der Freibetrag erneut zur Verfügung.
Wie viel Schenkungsteuer kostet eine Schenkung von 1 Million Euro?
294.000 € ohne Vorschenkungen, das sind 29,4 %.
Wer zahlt die Schenkungsteuer?
Beide haften gesamtschuldnerisch nach § 20 ErbStG. Meist zahlt der Beschenkte; übernimmt der Schenker, erhöht der übernommene Betrag den Erwerb.
Welche Steuersätze gelten in Steuerklasse II?
15 % bis 75.000 €, 20 % bis 300.000 €, 25 % bis 600.000 €, 30 % bis 6 Mio. €, 35 %, 40 % und 43 % darüber.
Genau rechnen
Mit Vorschenkungen der letzten zehn Jahre und Hausrat.
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