Rechenweg
Ein Elternteil gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse II. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Übrig bleiben 1.980.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Der Satz von 30 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 594.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 4.020.000 € unter der Grenze von 6.000.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 35 % greifen. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 29,7 %. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 2.970 € Steuer. Im Erbfall gehören Eltern zur Steuerklasse I mit 100.000 € Freibetrag; die Steuer läge dann bei 361.000 €. Für so hohe Beträge sollte die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und mögliche Befreiungen fachkundig geprüft werden.
Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 30 %. Zwei Schenkungen zu je 1.000.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 588.000 €, das sind 6.000 € weniger. Für „Enkelkind (Eltern leben)“ wären es 342.000 €. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Stiefkind“, wären 304.000 € fällig.
Unterhalt für bedürftige Eltern ist dagegen keine Schenkung, und übliche Zuwendungen für Pflege oder Versorgung bleiben in der Regel außen vor.
Andere Beträge für die Eltern
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 400.000 € | 95.000 € | 23,75 % |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 29,4 % |
| 1.500.000 € | 444.000 € | 29,6 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
| 5.000.000 € | 1.494.000 € | 29,88 % |
| 10.000.000 € | 3.493.000 € | 34,93 % |
2.000.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 285.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 342.000 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 594.000 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 361.000 € |
| Stiefeltern (II) | 20.000 € | 594.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Beim Erbe gilt Steuerklasse I mit 100.000 €, bei einer Schenkung Steuerklasse II mit 20.000 €. Derselbe Betrag kann also je nach Weg sehr unterschiedlich kosten.
- Laufender Unterhalt für bedürftige Eltern ist keine Schenkung. Er kann sogar als außergewöhnliche Belastung bis zum Unterhaltshöchstbetrag abgezogen werden.
Fragen und Antworten
Wie viel Schenkungsteuer zahlt ein Elternteil bei 2.000.000 €?
Bei 2.000.000 € zahlt ein Elternteil 594.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 1.980.000 € mit 30 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Ab welchem Betrag zahlt ein Elternteil Schenkungsteuer?
Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 2.000.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 1.980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.