Zum Inhalt springen
Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Schenkungsteuer für die Eltern bei 2.000.000 €

Bei 2.000.000 € zahlt ein Elternteil 594.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 1.980.000 € mit 30 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer594.000 €29,7 % von 2.000.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig1.980.000 €abgerundet
Es bleiben1.406.000 €30 % Steuersatz

Rechenweg

Ein Elternteil gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse II. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Übrig bleiben 1.980.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Der Satz von 30 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 594.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 4.020.000 € unter der Grenze von 6.000.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 35 % greifen. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 29,7 %. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 2.970 € Steuer. Im Erbfall gehören Eltern zur Steuerklasse I mit 100.000 € Freibetrag; die Steuer läge dann bei 361.000 €. Für so hohe Beträge sollte die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und mögliche Befreiungen fachkundig geprüft werden.

Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 30 %. Zwei Schenkungen zu je 1.000.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 588.000 €, das sind 6.000 € weniger. Für „Enkelkind (Eltern leben)“ wären es 342.000 €. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Stiefkind“, wären 304.000 € fällig.

Unterhalt für bedürftige Eltern ist dagegen keine Schenkung, und übliche Zuwendungen für Pflege oder Versorgung bleiben in der Regel außen vor.

Andere Beträge für die Eltern

BetragSteuerQuote oder Spielraum
400.000 €95.000 €23,75 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %
1.500.000 €444.000 €29,6 %
3.000.000 €894.000 €29,8 %
5.000.000 €1.494.000 €29,88 %
10.000.000 €3.493.000 €34,93 %

2.000.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €285.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €342.000 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €594.000 €
Urenkel (I)100.000 €361.000 €
Stiefeltern (II)20.000 €594.000 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Beim Erbe gilt Steuerklasse I mit 100.000 €, bei einer Schenkung Steuerklasse II mit 20.000 €. Derselbe Betrag kann also je nach Weg sehr unterschiedlich kosten.
  • Laufender Unterhalt für bedürftige Eltern ist keine Schenkung. Er kann sogar als außergewöhnliche Belastung bis zum Unterhaltshöchstbetrag abgezogen werden.

Fragen und Antworten

Wie viel Schenkungsteuer zahlt ein Elternteil bei 2.000.000 €?

Bei 2.000.000 € zahlt ein Elternteil 594.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 1.980.000 € mit 30 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.

Ab welchem Betrag zahlt ein Elternteil Schenkungsteuer?

Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 2.000.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 1.980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

Mit deinen Werten rechnen

Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.

Im Rechner öffnen
Erbschaft · Schenkung · kostenlos anfragen

Schenkung planen? Steuerberater in deiner Nähe

Wir geben deine Anfrage an Steuerberater oder Fachanwälte für Erbrecht aus deiner Region weiter. Kostenlos und unverbindlich.

  • Steuerberater und Fachanwälte
  • Regional oder per Video
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

✉ Beratung anfragen