Rechenweg
Ein Elternteil gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse II. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 2.980.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 30 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 894.000 €.
So ist das Ergebnis zu lesen
Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Schenkung ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.980 €. Unter „Enkelkind (Eltern leben)“ läge die Steuer bei 532.000 €. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 3.020.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 35 %, gemildert durch den Härteausgleich. Zwei Schenkungen zu je 1.500.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 888.000 €, das sind 6.000 € weniger. Im Erbfall gehören Eltern zur Steuerklasse I mit 100.000 € Freibetrag; die Steuer läge dann bei 551.000 €.
Effektiv sind das 29,8 % des übertragenen Werts. In dieser Größenordnung sind Gestaltungen wie Schenkungen über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume oder die Übertragung des Familienheims besonders wirksam. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 30 %. Zum Vergleich: In der Gruppe „Freunde, Patenkind und andere“ wären für denselben Betrag 894.000 € zu zahlen.
Unterhalt für bedürftige Eltern ist dagegen keine Schenkung, und übliche Zuwendungen für Pflege oder Versorgung bleiben in der Regel außen vor.
Mehr oder weniger als 3.000.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 250.000 € | 46.000 € | 18,4 % |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 29,4 % |
| 1.500.000 € | 444.000 € | 29,6 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
| 5.000.000 € | 1.494.000 € | 29,88 % |
| 10.000.000 € | 3.493.000 € | 34,93 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 894.000 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein (III) | 20.000 € | 894.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 532.000 € |
| Freunde, Patenkind und andere (III) | 20.000 € | 894.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 894.000 € |
Worauf es hier ankommt
- Beim Erbe gilt Steuerklasse I mit 100.000 €, bei einer Schenkung Steuerklasse II mit 20.000 €. Derselbe Betrag kann also je nach Weg sehr unterschiedlich kosten.
- Laufender Unterhalt für bedürftige Eltern ist keine Schenkung. Er kann sogar als außergewöhnliche Belastung bis zum Unterhaltshöchstbetrag abgezogen werden.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Steuer bei 3.000.000 € für die Eltern?
Ein Elternteil zahlt für 3.000.000 € genau 894.000 € Schenkungsteuer, das sind 29,8 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Ab welchem Betrag zahlt ein Elternteil Schenkungsteuer?
Ein Elternteil kann 20.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 3.000.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 2.980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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