So wird gerechnet
Ein Enkelkind gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse I. Davon bleiben 200.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Übrig bleiben 2.800.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Der Satz von 19 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 532.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 3.000.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Im Fall „Freunde, Patenkind und andere“ ergäben sich 894.000 €. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.773 €. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 19 %. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 17,73 %. Zum Vergleich: In der Gruppe „Eltern oder Großeltern“ wären für denselben Betrag 894.000 € zu zahlen.
Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 494.000 €. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 3.200.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 23 %, gemildert durch den Härteausgleich. In dieser Größenordnung sind Gestaltungen wie Schenkungen über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume oder die Übertragung des Familienheims besonders wirksam. Zwei Schenkungen zu je 1.500.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 494.000 €, das sind 38.000 € weniger.
Eine Schenkung direkt an die Enkel überspringt eine Generation: Das Vermögen wird nicht erst beim Kind und später beim Enkel besteuert.
Andere Beträge für ein Enkelkind
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 0 € | noch 100.000 € frei |
| 250.000 € | 3.500 € | 1,4 % |
| 1.500.000 € | 247.000 € | 16,47 % |
| 2.000.000 € | 342.000 € | 17,1 % |
| 5.000.000 € | 912.000 € | 18,24 % |
| 10.000.000 € | 2.254.000 € | 22,54 % |
Wer zahlt bei 3.000.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 475.000 € |
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 494.000 € |
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 894.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 494.000 € |
| Freunde, Patenkind und andere (III) | 20.000 € | 894.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Eine Zuwendung direkt an Enkel spart die doppelte Besteuerung, die entsteht, wenn erst die Kinder erben und später die Enkel.
- Lebt der verbindende Elternteil nicht mehr, steigt der Freibetrag des Enkels auf 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).
Häufige Fragen
Wie viel Schenkungsteuer zahlt ein Enkelkind bei 3.000.000 €?
532.000 € Schenkungsteuer fallen bei 3.000.000 € für ein Enkelkind an: 2.800.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 19 %. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 19 %.
Wie viel kann ein Enkelkind steuerfrei erhalten?
Ein Enkelkind kann 200.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 3.000.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 2.800.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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