So wird gerechnet
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für ein Kind, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 400.000 €. Übrig bleiben 2.600.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 19 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 494.000 €.
Einordnung
Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Schenkung ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“, wären 475.000 € fällig. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 1.646 € Steuer. Aufgeteilt auf zwei Zehn-Jahres-Zeiträume sinkt die Steuer auf 418.000 €, eine Ersparnis von 76.000 €. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 19 % belastet.
Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 3.400.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 23 %, gemildert durch den Härteausgleich. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 16,47 %. Für so hohe Beträge sollte die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und mögliche Befreiungen fachkundig geprüft werden. Im Fall „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ ergäben sich 494.000 €.
Wer früh beginnt, nutzt die Freibeträge mehrfach: Zwischen dem 30. und dem 60.
Mehr oder weniger als 3.000.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 0 € | noch 300.000 € frei |
| 200.000 € | 0 € | noch 200.000 € frei |
| 1.500.000 € | 209.000 € | 13,93 % |
| 2.000.000 € | 304.000 € | 15,2 % |
| 5.000.000 € | 874.000 € | 17,48 % |
| 10.000.000 € | 2.208.000 € | 22,08 % |
Wer zahlt bei 3.000.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Geschwister (II) | 20.000 € | 894.000 € |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 475.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 532.000 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 494.000 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 551.000 € |
Worauf es hier ankommt
- Ist das Kind beim Erbfall jünger als 27, gibt es zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag: 52.000 € bis 5 Jahre, 10.300 € ab 21 Jahren.
- Das Elternhaus bleibt beim Erbe steuerfrei, wenn das Kind es zehn Jahre selbst bewohnt und die Wohnfläche 200 m² nicht übersteigt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG).
Fragen und Antworten
Wie viel Schenkungsteuer zahlt ein Kind bei 3.000.000 €?
494.000 € Schenkungsteuer fallen bei 3.000.000 € für ein Kind an: 2.600.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 19 %. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 400.000 €, Satz 19 %.
Wie viel kann ein Kind steuerfrei erhalten?
Ein Kind kann 400.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 3.000.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 2.600.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.