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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Schenkung von 3.000.000 € an den Ehepartner: So viel Steuer fällt an

Bei 3.000.000 € zahlt der Ehepartner 475.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 500.000 € werden 2.500.000 € mit 19 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer475.000 €15,83 % von 3.000.000 €
Freibetrag500.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig2.500.000 €abgerundet
Es bleiben2.525.000 €19 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Für den Ehepartner gilt bei einer Schenkung die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 500.000 €. Übrig bleiben 2.500.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 19 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 475.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 15,83 %. Mit 3.500.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 6.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 23 %. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 19 % belastet. Zwei Schenkungen zu je 1.500.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 380.000 €, das sind 95.000 € weniger.

Die Gruppe „Nichte oder Neffe“ käme bei gleichem Betrag auf 894.000 €. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Stiefeltern“ 894.000 €. Für so hohe Beträge sollte die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und mögliche Befreiungen fachkundig geprüft werden. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 1.583 € Steuer.

Vorsicht bei Gemeinschaftskonten: Zahlt nur ein Partner ein, kann jede Abhebung des anderen eine Schenkung sein.

Mehr oder weniger als 3.000.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €0 €noch 450.000 € frei
300.000 €0 €noch 200.000 € frei
1.500.000 €190.000 €12,67 %
2.000.000 €285.000 €14,25 %
5.000.000 €855.000 €17,1 %
10.000.000 €2.185.000 €21,85 %

Wer zahlt bei 3.000.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €494.000 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €894.000 €
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €894.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €494.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €894.000 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Eine gesetzliche Witwenrente kürzt den Versorgungsfreibetrag um ihren Kapitalwert. Bei jüngeren Hinterbliebenen kann er dadurch ganz entfallen.
  • Ein Berliner Testament, in dem sich Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, verschenkt die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall. Vermächtnisse an die Kinder können das ausgleichen.

Häufige Fragen

Was kostet eine Schenkung von 3.000.000 € an den Ehepartner?

Bei 3.000.000 € zahlt der Ehepartner 475.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 500.000 € werden 2.500.000 € mit 19 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 500.000 €, Satz 19 %.

Wie viel kann der Ehepartner steuerfrei erhalten?

Die Grenze liegt bei 500.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Welcher Steuersatz gilt bei 3.000.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 2.500.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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