So wird gerechnet
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für den Ehepartner, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Davon bleiben 500.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Übrig bleiben 1.000.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Mit 19 % auf 1.000.000 € errechnen sich 190.000 €.
Einordnung
Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 1.500.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Die Steuer entspricht 12,67 % des Betrags. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.266 €. Für so hohe Beträge sollte die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und mögliche Befreiungen fachkundig geprüft werden. Im Fall „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ ergäben sich 209.000 €.
Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 19 %. Aufgeteilt auf zwei Zehn-Jahres-Zeiträume sinkt die Steuer auf 55.000 €, eine Ersparnis von 135.000 €. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 5.000.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 23 %, gemildert durch den Härteausgleich. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Freunde, Patenkind und andere“ 444.000 €.
Vorsicht bei Gemeinschaftskonten: Zahlt nur ein Partner ein, kann jede Abhebung des anderen eine Schenkung sein.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 200.000 € | 0 € | noch 300.000 € frei |
| 400.000 € | 0 € | noch 100.000 € frei |
| 750.000 € | 27.500 € | 3,67 % |
| 1.000.000 € | 75.000 € | 7,5 % |
| 2.000.000 € | 285.000 € | 14,25 % |
| 3.000.000 € | 475.000 € | 15,83 % |
1.500.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 209.000 € |
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 444.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 444.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 209.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 444.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Ein Berliner Testament, in dem sich Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, verschenkt die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall. Vermächtnisse an die Kinder können das ausgleichen.
- Der Zugewinnausgleich ist nach § 5 ErbStG steuerfrei. Wer im gesetzlichen Güterstand lebt, kann die fiktive Ausgleichsforderung vom Erwerb abziehen; sie ist oft höher als gedacht.
Häufige Fragen
Was kostet eine Schenkung von 1.500.000 € an den Ehepartner?
Der Ehepartner zahlt für 1.500.000 € genau 190.000 € Schenkungsteuer, das sind 12,67 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 500.000 €, Satz 19 %.
Wie viel kann der Ehepartner steuerfrei erhalten?
Die Grenze liegt bei 500.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 1.500.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 1.000.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
Erbschaft oder Schenkung: Steuerberatung anfragen
Wir geben deine Anfrage an Steuerberater oder Fachanwälte für Erbrecht aus deiner Region weiter. Kostenlos und unverbindlich.
- Steuerberater und Fachanwälte
- Regional oder per Video
- Kostenlos und unverbindlich
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.