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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Schenkung von 750.000 € an den Ehepartner: So viel Steuer fällt an

Bei 750.000 € zahlt der Ehepartner 27.500 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 500.000 € werden 250.000 € mit 11 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer27.500 €3,67 % von 750.000 €
Freibetrag500.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig250.000 €abgerundet
Es bleiben722.500 €11 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Der Ehepartner gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse I. Davon bleiben 500.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 250.000 €. Der Satz von 11 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 27.500 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Auf einen weiteren Euro entfielen 11 % Steuer. Bis zur nächsten Wertgrenze von 300.000 € fehlen noch 50.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 15 %, gemildert durch den Härteausgleich. Die Gruppe „Lebensgefährte ohne Trauschein“ käme bei gleichem Betrag auf 219.000 €.

Effektiv sind das 3,67 % des übertragenen Werts. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 366 € Steuer. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Schwiegerkind“, wären 215.000 € fällig. Aufgeteilt auf zwei Zehn-Jahres-Zeiträume sinkt die Steuer auf 0 €, eine Ersparnis von 27.500 €.

Vorsicht bei Gemeinschaftskonten: Zahlt nur ein Partner ein, kann jede Abhebung des anderen eine Schenkung sein.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €0 €noch 450.000 € frei
150.000 €0 €noch 350.000 € frei
500.000 €0 €noch 0 € frei
600.000 €11.000 €1,83 %
1.000.000 €75.000 €7,5 %
1.500.000 €190.000 €12,67 %

Wer zahlt bei 750.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €215.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €82.500 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €52.500 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €215.000 €
Freunde, Patenkind und andere (III)20.000 €219.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Das selbst bewohnte Familienheim bleibt beim Erbe steuerfrei, wenn der überlebende Partner es zehn Jahre selbst nutzt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG), ohne Wohnflächengrenze.
  • Ein Berliner Testament, in dem sich Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, verschenkt die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall. Vermächtnisse an die Kinder können das ausgleichen.

Fragen und Antworten

Wie viel Schenkungsteuer zahlt der Ehepartner bei 750.000 €?

Bei 750.000 € zahlt der Ehepartner 27.500 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 500.000 € werden 250.000 € mit 11 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 500.000 €, Satz 11 %.

Wie viel kann der Ehepartner steuerfrei erhalten?

Der Ehepartner kann 500.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 750.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 250.000 € liegt in der Stufe mit 11 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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