So wird gerechnet
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für den Ehepartner, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Davon bleiben 500.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 500.000 €. Mit 15 % auf 500.000 € errechnen sich 75.000 €.
So ist das Ergebnis zu lesen
Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Zum Vergleich: In der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“ wären für denselben Betrag 90.000 € zu zahlen. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 750 €. Auf einen weiteren Euro entfielen 15 % Steuer. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 0 € statt 75.000 € und spart 75.000 €.
Bis zur nächsten Wertgrenze von 600.000 € fehlen noch 100.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 19 %, gemildert durch den Härteausgleich. Effektiv sind das 7,5 % des übertragenen Werts. Im Fall „Stiefkind“ ergäben sich 90.000 €. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus.
Zwischen Ehepartnern sind alle zehn Jahre 500.000 € steuerfrei, Steuerklasse I mit Sätzen ab 7 %.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 0 € | noch 400.000 € frei |
| 600.000 € | 11.000 € | 1,83 % |
| 750.000 € | 27.500 € | 3,67 % |
| 1.500.000 € | 190.000 € | 12,67 % |
| 2.000.000 € | 285.000 € | 14,25 % |
| 3.000.000 € | 475.000 € | 15,83 % |
1.000.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 294.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 294.000 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 294.000 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 90.000 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 171.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Eine gesetzliche Witwenrente kürzt den Versorgungsfreibetrag um ihren Kapitalwert. Bei jüngeren Hinterbliebenen kann er dadurch ganz entfallen.
- Ein Berliner Testament, in dem sich Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, verschenkt die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall. Vermächtnisse an die Kinder können das ausgleichen.
Kurz beantwortet
Was kostet eine Schenkung von 1.000.000 € an den Ehepartner?
Bei 1.000.000 € zahlt der Ehepartner 75.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 500.000 € werden 500.000 € mit 15 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 500.000 €, Satz 15 %.
Ab welchem Betrag zahlt der Ehepartner Schenkungsteuer?
Steuerfrei bleiben bis zu 500.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 1.000.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 500.000 € liegt in der Stufe mit 15 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.