Zum Inhalt springen
Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Schenkungsteuer für Geschwister bei 1.000.000 €

294.000 € Schenkungsteuer fallen bei 1.000.000 € für Geschwister an: 980.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 30 %.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer294.000 €29,4 % von 1.000.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig980.000 €abgerundet
Es bleiben706.000 €30 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Ein Geschwisterkind gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse II. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 980.000 €. Mit 30 % auf 980.000 € errechnen sich 294.000 €.

Einordnung

Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Mit 5.020.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 6.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 35 %. Zum Vergleich: In der Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ wären für denselben Betrag 90.000 € zu zahlen. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 2.940 € Steuer. Zwei Schenkungen zu je 500.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 240.000 €, das sind 54.000 € weniger.

Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 30 % belastet. Im Fall „Stiefeltern“ ergäben sich 294.000 €. Effektiv sind das 29,4 % des übertragenen Werts.

Bei Schenkungen unter Geschwistern gilt ebenfalls Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag in zehn Jahren.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €13.750 €13,75 %
400.000 €95.000 €23,75 %
600.000 €145.000 €24,17 %
750.000 €215.000 €28,67 %
1.500.000 €444.000 €29,6 %
2.000.000 €594.000 €29,7 %

1.000.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €294.000 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €294.000 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €90.000 €
Stiefkind (I)400.000 €90.000 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €294.000 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Hausrat und Gegenstände sind in Steuerklasse II nur zusammen bis 12.000 € frei, nicht 41.000 € plus 12.000 € wie in Klasse I.
  • Eine Risikolebensversicherung, die das Geschwisterkind selbst auf das Leben des anderen abschließt und bezahlt, fließt nicht in die Erbmasse.

Häufige Fragen

Was kostet eine Schenkung von 1.000.000 € an Geschwister?

294.000 € Schenkungsteuer fallen bei 1.000.000 € für Geschwister an: 980.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 30 %. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.

Wie viel kann ein Geschwisterkind steuerfrei erhalten?

Ein Geschwisterkind kann 20.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 1.000.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

Mit deinen Werten rechnen

Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.

Im Rechner öffnen
Erbschaft · Schenkung · kostenlos anfragen

Schenkung planen? Steuerberater in deiner Nähe

Bei Immobilien, Firmenanteilen oder Steuerklasse II und III lohnt sich ein fachlicher Blick, bevor das Finanzamt bewertet. Ein kurzes Formular genügt.

  • Steuerberater und Fachanwälte
  • Regional oder per Video
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

✉ Beratung anfragen