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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Schenkungsteuer für ein Kind bei 1.000.000 €

Bei 1.000.000 € zahlt ein Kind 90.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 400.000 € werden 600.000 € mit 15 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer90.000 €9 % von 1.000.000 €
Freibetrag400.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig600.000 €abgerundet
Es bleiben910.000 €15 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Ein Kind gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse I. Davon bleiben 400.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 600.000 €. Mit 15 % auf 600.000 € errechnen sich 90.000 €.

Einordnung

Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Auf einen weiteren Euro entfielen 15 % Steuer. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 900 € Steuer. Die Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ käme bei gleichem Betrag auf 90.000 €.

Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 9 %. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 22.000 € statt 90.000 € und spart 68.000 €. Zum Vergleich: In der Gruppe „Schwiegerkind“ wären für denselben Betrag 294.000 € zu zahlen. Mit 0 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 600.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 19 %.

Eltern können jedem Kind alle zehn Jahre 400.000 € steuerfrei schenken, beide Elternteile jeweils.

Mehr oder weniger als 1.000.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €0 €noch 350.000 € frei
600.000 €22.000 €3,67 %
750.000 €52.500 €7 %
1.500.000 €209.000 €13,93 %
2.000.000 €304.000 €15,2 %
10.000.000 €2.208.000 €22,08 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €75.000 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €294.000 €
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €294.000 €
Freunde, Patenkind und andere (III)20.000 €294.000 €
Urenkel (I)100.000 €171.000 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Das Elternhaus bleibt beim Erbe steuerfrei, wenn das Kind es zehn Jahre selbst bewohnt und die Wohnfläche 200 m² nicht übersteigt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG).
  • Bei vermieteten Wohnimmobilien wird nur 90 % des Werts angesetzt (§ 13d ErbStG). Das senkt den steuerpflichtigen Erwerb spürbar.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Steuer bei 1.000.000 € für ein Kind?

Bei 1.000.000 € zahlt ein Kind 90.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 400.000 € werden 600.000 € mit 15 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 400.000 €, Satz 15 %.

Wie viel kann ein Kind steuerfrei erhalten?

Ein Kind kann 400.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 1.000.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 600.000 € liegt in der Stufe mit 15 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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