So wird gerechnet
Ein Kind gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse I. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 400.000 €. Steuerpflichtig sind damit 200.000 €. Mit 11 % auf 200.000 € errechnen sich 22.000 €.
Einordnung
Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Schenkung ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Auf einen weiteren Euro entfielen 11 % Steuer. Unter „Geschiedener Ehepartner“ läge die Steuer bei 145.000 €. Mit 100.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 300.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 15 %.
Effektiv sind das 3,67 % des übertragenen Werts. Zwei Schenkungen zu je 300.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 0 €, das sind 22.000 € weniger. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 366 €. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Stiefkind“ 22.000 €.
Eltern können jedem Kind alle zehn Jahre 400.000 € steuerfrei schenken, beide Elternteile jeweils.
Andere Beträge für ein Kind
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 0 € | noch 350.000 € frei |
| 250.000 € | 0 € | noch 150.000 € frei |
| 400.000 € | 0 € | noch 0 € frei |
| 500.000 € | 11.000 € | 2,2 % |
| 750.000 € | 52.500 € | 7 % |
| 1.000.000 € | 90.000 € | 9 % |
Wer zahlt bei 600.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 11.000 € |
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 145.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 145.000 € |
| Schwiegereltern (II) | 20.000 € | 145.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 145.000 € |
Was du in diesem Fall prüfen solltest
- Bei vermieteten Wohnimmobilien wird nur 90 % des Werts angesetzt (§ 13d ErbStG). Das senkt den steuerpflichtigen Erwerb spürbar.
- Beide Elternteile haben je einen eigenen Freibetrag. Ein Kind kann von Mutter und Vater zusammen 800.000 € steuerfrei erhalten, alle zehn Jahre.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Steuer bei 600.000 € für ein Kind?
22.000 € Schenkungsteuer fallen bei 600.000 € für ein Kind an: 200.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 11 %. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 400.000 €, Satz 11 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an ein Kind steuerfrei?
Die Grenze liegt bei 400.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Mit welchem Prozentsatz wird 600.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 200.000 € liegt in der Stufe mit 11 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.