Zum Inhalt springen
Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Wie viel Schenkungsteuer bei 600.000 € für ein Kind?

22.000 € Schenkungsteuer fallen bei 600.000 € für ein Kind an: 200.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 11 %.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer22.000 €3,67 % von 600.000 €
Freibetrag400.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig200.000 €abgerundet
Es bleiben578.000 €11 % Steuersatz

So wird gerechnet

Ein Kind gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse I. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 400.000 €. Steuerpflichtig sind damit 200.000 €. Mit 11 % auf 200.000 € errechnen sich 22.000 €.

Einordnung

Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Schenkung ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Auf einen weiteren Euro entfielen 11 % Steuer. Unter „Geschiedener Ehepartner“ läge die Steuer bei 145.000 €. Mit 100.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 300.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 15 %.

Effektiv sind das 3,67 % des übertragenen Werts. Zwei Schenkungen zu je 300.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 0 €, das sind 22.000 € weniger. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 366 €. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Stiefkind“ 22.000 €.

Eltern können jedem Kind alle zehn Jahre 400.000 € steuerfrei schenken, beide Elternteile jeweils.

Andere Beträge für ein Kind

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €0 €noch 350.000 € frei
250.000 €0 €noch 150.000 € frei
400.000 €0 €noch 0 € frei
500.000 €11.000 €2,2 %
750.000 €52.500 €7 %
1.000.000 €90.000 €9 %

Wer zahlt bei 600.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €11.000 €
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €145.000 €
Geschwister (II)20.000 €145.000 €
Schwiegereltern (II)20.000 €145.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €145.000 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Bei vermieteten Wohnimmobilien wird nur 90 % des Werts angesetzt (§ 13d ErbStG). Das senkt den steuerpflichtigen Erwerb spürbar.
  • Beide Elternteile haben je einen eigenen Freibetrag. Ein Kind kann von Mutter und Vater zusammen 800.000 € steuerfrei erhalten, alle zehn Jahre.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Steuer bei 600.000 € für ein Kind?

22.000 € Schenkungsteuer fallen bei 600.000 € für ein Kind an: 200.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 11 %. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 400.000 €, Satz 11 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an ein Kind steuerfrei?

Die Grenze liegt bei 400.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Mit welchem Prozentsatz wird 600.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 200.000 € liegt in der Stufe mit 11 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

Mit deinen Werten rechnen

Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.

Im Rechner öffnen
Erbschaft · Schenkung · kostenlos anfragen

Erbschaft oder Schenkung: Steuerberatung anfragen

Bei Immobilien, Firmenanteilen oder Steuerklasse II und III lohnt sich ein fachlicher Blick, bevor das Finanzamt bewertet. Ein kurzes Formular genügt.

  • Steuerberater und Fachanwälte
  • Regional oder per Video
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

✉ Beratung anfragen