Zum Inhalt springen
Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Wie viel Schenkungsteuer bei 500.000 € für ein Kind?

11.000 € Schenkungsteuer fallen bei 500.000 € für ein Kind an: 100.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 11 %.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer11.000 €2,2 % von 500.000 €
Freibetrag400.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig100.000 €abgerundet
Es bleiben489.000 €11 % Steuersatz

Rechenweg

Für ein Kind gilt bei einer Schenkung die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 400.000 €. Übrig bleiben 100.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 11 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 11.000 €.

Einordnung

Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 2,2 %. Die Gruppe „Freunde, Patenkind und andere“ käme bei gleichem Betrag auf 144.000 €. Zum Vergleich: In der Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ wären für denselben Betrag 11.000 € zu zahlen.

Auf einen weiteren Euro entfielen 11 % Steuer. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 220 €. Mit 200.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 300.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 15 %. Zwei Schenkungen zu je 250.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 0 €, das sind 11.000 € weniger.

Lebensjahr des Kindes passen drei volle Zehn-Jahres-Zeiträume.

Mehr oder weniger als 500.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
250.000 €0 €noch 150.000 € frei
300.000 €0 €noch 100.000 € frei
400.000 €0 €noch 0 € frei
600.000 €22.000 €3,67 %
750.000 €52.500 €7 %
10.000.000 €2.208.000 €22,08 %

Wer zahlt bei 500.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €120.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €33.000 €
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €0 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €11.000 €
Freunde, Patenkind und andere (III)20.000 €144.000 €

Hinweise zu diesem Fall

  • Das Elternhaus bleibt beim Erbe steuerfrei, wenn das Kind es zehn Jahre selbst bewohnt und die Wohnfläche 200 m² nicht übersteigt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG).
  • Wer eine Immobilie gegen Nießbrauch überträgt, mindert ihren steuerlichen Wert um den Kapitalwert des Nießbrauchs. Eltern können weiter darin wohnen oder die Miete behalten.

Kurz beantwortet

Was kostet eine Schenkung von 500.000 € an ein Kind?

11.000 € Schenkungsteuer fallen bei 500.000 € für ein Kind an: 100.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 11 %. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 400.000 €, Satz 11 %.

Wie viel kann ein Kind steuerfrei erhalten?

Ein Kind kann 400.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 500.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 100.000 € liegt in der Stufe mit 11 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

Mit deinen Werten rechnen

Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.

Im Rechner öffnen
Erbschaft · Schenkung · kostenlos anfragen

Schenkung planen? Steuerberater in deiner Nähe

Der Rechner zeigt die gesetzliche Steuer. Mit Bewertung, Familienheim, Nießbrauch oder gestaffelten Schenkungen lässt sie sich oft deutlich senken. Beschreib kurz deinen Fall, eine passende Kanzlei meldet sich bei dir.

  • Steuerberater und Fachanwälte
  • Regional oder per Video
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

✉ Beratung anfragen