Zum Inhalt springen
Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Schenkung von 500.000 € an den Ehepartner: So viel Steuer fällt an

500.000 € bleiben für den Ehepartner steuerfrei: Der Freibetrag von 500.000 € deckt den gesamten Betrag ab.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag500.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben500.000 €0 % Steuersatz

Rechenweg

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für den Ehepartner, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Davon bleiben 500.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Damit bleibt nichts zu versteuern. Gestreckt über drei Zehn-Jahres-Zeiträume ließen sich bis zu 1.500.000 € ohne Steuer übertragen. Bei zusätzlichen 50.000 € (zusammen 550.000 €) läge die Steuer bei 3.500 €. Genutzt sind damit 100 % des Freibetrags.

Was das Ergebnis bedeutet

Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Erst oberhalb von 500.099 € würde Steuer fällig, zunächst mit 7 %. Zum Vergleich: In der Gruppe „Schwiegereltern“ wären für denselben Betrag 120.000 € zu zahlen.

Im Fall „Enkelkind (Eltern leben)“ ergäben sich 33.000 €.

Zwischen Ehepartnern sind alle zehn Jahre 500.000 € steuerfrei, Steuerklasse I mit Sätzen ab 7 %.

Mehr oder weniger als 500.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
300.000 €0 €noch 200.000 € frei
400.000 €0 €noch 100.000 € frei
600.000 €11.000 €1,83 %
750.000 €27.500 €3,67 %
2.000.000 €285.000 €14,25 %
3.000.000 €475.000 €15,83 %

500.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Nichte oder Neffe (II)20.000 €120.000 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €144.000 €
Geschwister (II)20.000 €120.000 €
Urenkel (I)100.000 €60.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €120.000 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Eine gesetzliche Witwenrente kürzt den Versorgungsfreibetrag um ihren Kapitalwert. Bei jüngeren Hinterbliebenen kann er dadurch ganz entfallen.
  • Unter Lebenden lässt sich das Familienheim jederzeit steuerfrei übertragen, auch mehrfach. Das ist ein häufig genutzter Weg, Vermögen zwischen Partnern auszugleichen.

Häufige Fragen

Was kostet eine Schenkung von 500.000 € an den Ehepartner?

500.000 € bleiben für den Ehepartner steuerfrei: Der Freibetrag von 500.000 € deckt den gesamten Betrag ab.

Ab welchem Betrag zahlt der Ehepartner Schenkungsteuer?

Steuerfrei bleiben bis zu 500.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 500.000 €?

Es greift keine Stufe: Der Freibetrag von 500.000 € deckt 500.000 € vollständig ab.

Mit deinen Werten rechnen

Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.

Im Rechner öffnen
Erbschaft · Schenkung · kostenlos anfragen

Schenkung planen? Steuerberater in deiner Nähe

Der Rechner zeigt die gesetzliche Steuer. Mit Bewertung, Familienheim, Nießbrauch oder gestaffelten Schenkungen lässt sie sich oft deutlich senken. Beschreib kurz deinen Fall, eine passende Kanzlei meldet sich bei dir.

  • Steuerberater und Fachanwälte
  • Regional oder per Video
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

✉ Beratung anfragen