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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse III · Rechtsstand 2026

Wie viel Schenkungsteuer bei 500.000 € für den Lebensgefährten?

Der Lebensgefährte zahlt für 500.000 € genau 144.000 € Schenkungsteuer, das sind 28,8 % des Betrags.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer144.000 €28,8 % von 500.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse III
Steuerpflichtig480.000 €abgerundet
Es bleiben356.000 €30 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: III für den Lebensgefährten, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 480.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 30 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 144.000 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 2.880 € Steuer. Effektiv sind das 28,8 % des übertragenen Werts. Auf einen weiteren Euro entfielen 30 % Steuer. Zwei Schenkungen zu je 250.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 138.000 €, das sind 6.000 € weniger.

Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Mit Trauschein wären es 0 € statt 144.000 €. Für „Kind (auch Adoptivkind)“ wären es 11.000 €. Zum Vergleich: In der Gruppe „Stiefkind“ wären für denselben Betrag 11.000 € zu zahlen.

Gemeinsame Anschaffungen wie eine Wohnung sollten deshalb von Anfang an anteilig aus eigenem Geld bezahlt werden.

Andere Beträge für den Lebensgefährten

BetragSteuerQuote oder Spielraum
150.000 €39.000 €26 %
300.000 €84.000 €28 %
400.000 €114.000 €28,5 %
600.000 €174.000 €29 %
750.000 €219.000 €29,2 %
1.500.000 €444.000 €29,6 %

Wer zahlt bei 500.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €11.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €33.000 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €120.000 €
Urenkel (I)100.000 €60.000 €
Freunde, Patenkind und andere (III)20.000 €144.000 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • In Steuerklasse III gilt schon ab dem ersten Euro über dem Freibetrag ein Satz von 30 %.
  • Mit einer Heirat steigt der Freibetrag von 20.000 € auf 500.000 €, beim Erbe kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 € hinzu.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer bei 500.000 € für den Lebensgefährten?

Der Lebensgefährte zahlt für 500.000 € genau 144.000 € Schenkungsteuer, das sind 28,8 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an den Lebensgefährten steuerfrei?

Der Lebensgefährte kann 20.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse III beträgt 30 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 500.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 480.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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