Rechenweg
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: III für den Lebensgefährten, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 380.000 €. Der Satz von 30 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 114.000 €.
Einordnung
Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Auf einen weiteren Euro entfielen 30 % Steuer. Zum Vergleich: In der Gruppe „Geschwister“ wären für denselben Betrag 95.000 € zu zahlen. Mit Trauschein wären es 0 € statt 114.000 €.
Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 2.850 € Steuer. Zwei Schenkungen zu je 200.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 108.000 €, das sind 6.000 € weniger. Im Fall „Enkelkind (Eltern leben)“ ergäben sich 22.000 €. Die Steuer entspricht 28,5 % des Betrags.
Auch bei Schenkungen zwischen Lebensgefährten gilt Steuerklasse III mit 20.000 € Freibetrag in zehn Jahren und Sätzen ab 30 %.
Mehr oder weniger als 400.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 150.000 € | 39.000 € | 26 % |
| 250.000 € | 69.000 € | 27,6 % |
| 300.000 € | 84.000 € | 28 % |
| 500.000 € | 144.000 € | 28,8 % |
| 600.000 € | 174.000 € | 29 % |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 29,4 % |
Wer zahlt bei 400.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 0 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 95.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 22.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 0 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 95.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Mit einer Heirat steigt der Freibetrag von 20.000 € auf 500.000 €, beim Erbe kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 € hinzu.
- In Steuerklasse III gilt schon ab dem ersten Euro über dem Freibetrag ein Satz von 30 %.
Fragen und Antworten
Was kostet eine Schenkung von 400.000 € an den Lebensgefährten?
Von 400.000 € gehen 114.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 286.000 €. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Wie viel kann der Lebensgefährte steuerfrei erhalten?
Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse III mit 30 %.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 400.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 380.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.