Rechenweg
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: III für den Lebensgefährten, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Übrig bleiben 580.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 30 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 174.000 €.
So ist das Ergebnis zu lesen
Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 600.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 29 %. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 168.000 € statt 174.000 € und spart 6.000 €. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 30 % belastet. Mit Trauschein wären es 11.000 € statt 174.000 €.
Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ 11.000 €. Unter „Schwiegerkind“ läge die Steuer bei 145.000 €. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 2.900 €.
Übernimmt ein Partner allein die Raten, kann das eine Schenkung an den anderen sein.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 24.000 € | 24 % |
| 400.000 € | 114.000 € | 28,5 % |
| 500.000 € | 144.000 € | 28,8 % |
| 750.000 € | 219.000 € | 29,2 % |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 29,4 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
Wer zahlt bei 600.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 22.000 € |
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 145.000 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 145.000 € |
| Stiefeltern (II) | 20.000 € | 145.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 145.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- In Steuerklasse III gilt schon ab dem ersten Euro über dem Freibetrag ein Satz von 30 %.
- Eine Risikolebensversicherung über Kreuz, bei der jeder Partner Versicherungsnehmer und Beitragszahler auf das Leben des anderen ist, bleibt erbschaftsteuerfrei.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer bei 600.000 € für den Lebensgefährten?
Von 600.000 € gehen 174.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 426.000 €. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Ab welchem Betrag zahlt der Lebensgefährte Schenkungsteuer?
Der Lebensgefährte kann 20.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse III beträgt 30 %.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 600.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 580.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.