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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse III · Rechtsstand 2026

Wie viel Schenkungsteuer bei 600.000 € für den Lebensgefährten?

Von 600.000 € gehen 174.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 426.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer174.000 €29 % von 600.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse III
Steuerpflichtig580.000 €abgerundet
Es bleiben426.000 €30 % Steuersatz

Rechenweg

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: III für den Lebensgefährten, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Übrig bleiben 580.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 30 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 174.000 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 600.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 29 %. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 168.000 € statt 174.000 € und spart 6.000 €. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 30 % belastet. Mit Trauschein wären es 11.000 € statt 174.000 €.

Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ 11.000 €. Unter „Schwiegerkind“ läge die Steuer bei 145.000 €. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 2.900 €.

Übernimmt ein Partner allein die Raten, kann das eine Schenkung an den anderen sein.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €24.000 €24 %
400.000 €114.000 €28,5 %
500.000 €144.000 €28,8 %
750.000 €219.000 €29,2 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %
3.000.000 €894.000 €29,8 %

Wer zahlt bei 600.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €22.000 €
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €145.000 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €145.000 €
Stiefeltern (II)20.000 €145.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €145.000 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • In Steuerklasse III gilt schon ab dem ersten Euro über dem Freibetrag ein Satz von 30 %.
  • Eine Risikolebensversicherung über Kreuz, bei der jeder Partner Versicherungsnehmer und Beitragszahler auf das Leben des anderen ist, bleibt erbschaftsteuerfrei.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer bei 600.000 € für den Lebensgefährten?

Von 600.000 € gehen 174.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 426.000 €. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.

Ab welchem Betrag zahlt der Lebensgefährte Schenkungsteuer?

Der Lebensgefährte kann 20.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse III beträgt 30 %.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 600.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 580.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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