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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse III · Rechtsstand 2026

1.000.000 € geschenkt an den Lebensgefährten: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Der Lebensgefährte zahlt für 1.000.000 € genau 294.000 € Schenkungsteuer, das sind 29,4 % des Betrags.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer294.000 €29,4 % von 1.000.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse III
Steuerpflichtig980.000 €abgerundet
Es bleiben706.000 €30 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: III für den Lebensgefährten, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 980.000 €. Der Satz von 30 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 294.000 €.

Einordnung

Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 5.020.000 € unter der Grenze von 6.000.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 50 % greifen. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Stiefeltern“, wären 294.000 € fällig. Mit Trauschein wären es 75.000 € statt 294.000 €. Effektiv sind das 29,4 % des übertragenen Werts. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 288.000 € statt 294.000 € und spart 6.000 €.

Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.940 €. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 30 % belastet. Unter „Enkelkind (Eltern leben)“ läge die Steuer bei 152.000 €.

Auch bei Schenkungen zwischen Lebensgefährten gilt Steuerklasse III mit 20.000 € Freibetrag in zehn Jahren und Sätzen ab 30 %.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
150.000 €39.000 €26 %
250.000 €69.000 €27,6 %
600.000 €174.000 €29 %
750.000 €219.000 €29,2 %
1.500.000 €444.000 €29,6 %
2.000.000 €594.000 €29,7 %

Wer zahlt bei 1.000.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €75.000 €
Geschwister (II)20.000 €294.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €152.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €90.000 €
Schwiegereltern (II)20.000 €294.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Mit einer Heirat steigt der Freibetrag von 20.000 € auf 500.000 €, beim Erbe kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 € hinzu.
  • Eine Risikolebensversicherung über Kreuz, bei der jeder Partner Versicherungsnehmer und Beitragszahler auf das Leben des anderen ist, bleibt erbschaftsteuerfrei.

Kurz beantwortet

Was kostet eine Schenkung von 1.000.000 € an den Lebensgefährten?

Der Lebensgefährte zahlt für 1.000.000 € genau 294.000 € Schenkungsteuer, das sind 29,4 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.

Ab welchem Betrag zahlt der Lebensgefährte Schenkungsteuer?

Die Grenze liegt bei 20.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse III zunächst mit 30 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Mit welchem Prozentsatz wird 1.000.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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