Die Rechnung im Detail
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: III für den Lebensgefährten, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 980.000 €. Der Satz von 30 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 294.000 €.
Einordnung
Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 5.020.000 € unter der Grenze von 6.000.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 50 % greifen. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Stiefeltern“, wären 294.000 € fällig. Mit Trauschein wären es 75.000 € statt 294.000 €. Effektiv sind das 29,4 % des übertragenen Werts. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 288.000 € statt 294.000 € und spart 6.000 €.
Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.940 €. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 30 % belastet. Unter „Enkelkind (Eltern leben)“ läge die Steuer bei 152.000 €.
Auch bei Schenkungen zwischen Lebensgefährten gilt Steuerklasse III mit 20.000 € Freibetrag in zehn Jahren und Sätzen ab 30 %.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 150.000 € | 39.000 € | 26 % |
| 250.000 € | 69.000 € | 27,6 % |
| 600.000 € | 174.000 € | 29 % |
| 750.000 € | 219.000 € | 29,2 % |
| 1.500.000 € | 444.000 € | 29,6 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
Wer zahlt bei 1.000.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 75.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 294.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 152.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 90.000 € |
| Schwiegereltern (II) | 20.000 € | 294.000 € |
Worauf es hier ankommt
- Mit einer Heirat steigt der Freibetrag von 20.000 € auf 500.000 €, beim Erbe kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 € hinzu.
- Eine Risikolebensversicherung über Kreuz, bei der jeder Partner Versicherungsnehmer und Beitragszahler auf das Leben des anderen ist, bleibt erbschaftsteuerfrei.
Kurz beantwortet
Was kostet eine Schenkung von 1.000.000 € an den Lebensgefährten?
Der Lebensgefährte zahlt für 1.000.000 € genau 294.000 € Schenkungsteuer, das sind 29,4 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Ab welchem Betrag zahlt der Lebensgefährte Schenkungsteuer?
Die Grenze liegt bei 20.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse III zunächst mit 30 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Mit welchem Prozentsatz wird 1.000.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.