Die Rechnung im Detail
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: III für den Lebensgefährten, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 1.980.000 €. Der Satz von 30 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 594.000 €.
So ist das Ergebnis zu lesen
Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Schenkung ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Bei Beträgen in dieser Größenordnung lohnt sich eine Planung über Schenkungen zu Lebzeiten und eine genaue Bewertung der Vermögenswerte. Auf einen weiteren Euro entfielen 30 % Steuer. Die Steuer entspricht 29,7 % des Betrags. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 2.970 € Steuer. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Geschiedener Ehepartner“ 594.000 €.
Für „Schwiegereltern“ wären es 594.000 €. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 4.020.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 50 %, gemildert durch den Härteausgleich. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 588.000 € statt 594.000 € und spart 6.000 €. Mit Trauschein wären es 285.000 € statt 594.000 €.
Übernimmt ein Partner allein die Raten, kann das eine Schenkung an den anderen sein.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 24.000 € | 24 % |
| 250.000 € | 69.000 € | 27,6 % |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 29,4 % |
| 1.500.000 € | 444.000 € | 29,6 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
| 5.000.000 € | 1.494.000 € | 29,88 % |
2.000.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 304.000 € |
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 594.000 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 594.000 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 304.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 594.000 € |
Was du in diesem Fall prüfen solltest
- In Steuerklasse III gilt schon ab dem ersten Euro über dem Freibetrag ein Satz von 30 %.
- Ohne Testament oder Erbvertrag erbt der Lebensgefährte nichts. Das gesetzliche Erbrecht kennt nur Ehepartner und Verwandte.
Fragen und Antworten
Wie viel Schenkungsteuer zahlt der Lebensgefährte bei 2.000.000 €?
Bei 2.000.000 € zahlt der Lebensgefährte 594.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 1.980.000 € mit 30 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Ab welchem Betrag zahlt der Lebensgefährte Schenkungsteuer?
Die Grenze liegt bei 20.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse III zunächst mit 30 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Welcher Steuersatz gilt bei 2.000.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 1.980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.