Zum Inhalt springen
Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

2.000.000 € geschenkt an eine Nichte oder einen Neffen: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Von 2.000.000 € gehen 594.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 1.406.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer594.000 €29,7 % von 2.000.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig1.980.000 €abgerundet
Es bleiben1.406.000 €30 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: II für eine Nichte oder einen Neffen, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Steuerpflichtig sind damit 1.980.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 30 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 594.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Im Fall „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ ergäben sich 304.000 €. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 30 % belastet. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 2.970 € Steuer. Die Steuer entspricht 29,7 % des Betrags.

Mit 4.020.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 6.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 35 %. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 588.000 € statt 594.000 € und spart 6.000 €. Für so hohe Beträge sollte die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und mögliche Befreiungen fachkundig geprüft werden. Zum Vergleich: In der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“ wären für denselben Betrag 304.000 € zu zahlen.

Lebt der Elternteil, über den die Verwandtschaft besteht, kann eine Zuwendung an ihn und eine spätere Weitergabe günstiger sein, wenn die Beträge in deren Freibeträge passen.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
150.000 €26.000 €17,33 %
200.000 €36.000 €18 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %
1.500.000 €444.000 €29,6 %
3.000.000 €894.000 €29,8 %
5.000.000 €1.494.000 €29,88 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €285.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €342.000 €
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €594.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €304.000 €
Schwiegereltern (II)20.000 €594.000 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Bei größeren Beträgen kann ein Vergleich mit einer Adoption sinnvoll sein; ein adoptiertes Kind hat 400.000 € Freibetrag. Das ist eine familienrechtliche Entscheidung mit weitreichenden Folgen.
  • Hausrat und Gegenstände bleiben zusammen bis 12.000 € steuerfrei.

Fragen und Antworten

Was kostet eine Schenkung von 2.000.000 € an eine Nichte oder einen Neffen?

Von 2.000.000 € gehen 594.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 1.406.000 €. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.

Wie viel kann eine Nichte oder ein Neffe steuerfrei erhalten?

Eine Nichte oder ein Neffe kann 20.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 2.000.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 1.980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

Mit deinen Werten rechnen

Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.

Im Rechner öffnen
Erbschaft · Schenkung · kostenlos anfragen

Hohe Steuer im Rechner? Lass es prüfen

Bei Immobilien, Firmenanteilen oder Steuerklasse II und III lohnt sich ein fachlicher Blick, bevor das Finanzamt bewertet. Ein kurzes Formular genügt.

  • Steuerberater und Fachanwälte
  • Regional oder per Video
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

✉ Beratung anfragen