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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

1.500.000 € geschenkt an eine Nichte oder einen Neffen: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Eine Nichte oder ein Neffe zahlt für 1.500.000 € genau 444.000 € Schenkungsteuer, das sind 29,6 % des Betrags.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer444.000 €29,6 % von 1.500.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig1.480.000 €abgerundet
Es bleiben1.056.000 €30 % Steuersatz

Rechenweg

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: II für eine Nichte oder einen Neffen, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Steuerpflichtig sind damit 1.480.000 €. Mit 30 % auf 1.480.000 € errechnen sich 444.000 €.

Einordnung

Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 30 %. Mit 4.520.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 6.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 35 %. Bei Beträgen in dieser Größenordnung lohnt sich eine Planung über Schenkungen zu Lebzeiten und eine genaue Bewertung der Vermögenswerte. Die Gruppe „Enkelkind (Eltern leben)“ käme bei gleichem Betrag auf 247.000 €.

Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 29,6 %. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.960 €. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“ 209.000 €. Aufgeteilt auf zwei Zehn-Jahres-Zeiträume sinkt die Steuer auf 430.000 €, eine Ersparnis von 14.000 €.

Lebt der Elternteil, über den die Verwandtschaft besteht, kann eine Zuwendung an ihn und eine spätere Weitergabe günstiger sein, wenn die Beträge in deren Freibeträge passen.

Andere Beträge für eine Nichte oder einen Neffen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
150.000 €26.000 €17,33 %
750.000 €215.000 €28,67 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %
2.000.000 €594.000 €29,7 %
3.000.000 €894.000 €29,8 %
10.000.000 €3.493.000 €34,93 %

Wer zahlt bei 1.500.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €247.000 €
Geschwister (II)20.000 €444.000 €
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €190.000 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €444.000 €
Freunde, Patenkind und andere (III)20.000 €444.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Bei größeren Beträgen kann ein Vergleich mit einer Adoption sinnvoll sein; ein adoptiertes Kind hat 400.000 € Freibetrag. Das ist eine familienrechtliche Entscheidung mit weitreichenden Folgen.
  • Wer Nichten und Neffen früh schenkt, kann den Freibetrag von 20.000 € alle zehn Jahre neu nutzen.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Steuer bei 1.500.000 € für eine Nichte oder einen Neffen?

Eine Nichte oder ein Neffe zahlt für 1.500.000 € genau 444.000 € Schenkungsteuer, das sind 29,6 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an eine Nichte oder einen Neffen steuerfrei?

Die Grenze liegt bei 20.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse II zunächst mit 15 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Welcher Steuersatz gilt bei 1.500.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 1.480.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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