Rechenweg
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: II für Geschwister, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 1.480.000 €. Mit 30 % auf 1.480.000 € errechnen sich 444.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. In dieser Größenordnung sind Gestaltungen wie Schenkungen über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume oder die Übertragung des Familienheims besonders wirksam. Die Steuer entspricht 29,6 % des Betrags. Zum Vergleich: In der Gruppe „Eltern oder Großeltern“ wären für denselben Betrag 444.000 € zu zahlen. Zwei Schenkungen zu je 750.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 430.000 €, das sind 14.000 € weniger.
Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 30 % belastet. Im Fall „Urenkel“ ergäben sich 266.000 €. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 2.960 €. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 4.520.000 € unter der Grenze von 6.000.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 35 % greifen.
Wer einem Bruder oder einer Schwester mehr zukommen lassen will, kann die Freibeträge über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume strecken oder prüfen, ob ein Umweg über die gemeinsamen Eltern erbrechtlich passt.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 150.000 € | 26.000 € | 17,33 % |
| 500.000 € | 120.000 € | 24 % |
| 750.000 € | 215.000 € | 28,67 % |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 29,4 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 190.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 247.000 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 444.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 209.000 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 266.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- In Steuerklasse II greift der Härteausgleich bei jeder Wertgrenze. Knapp über 75.000 € oder 300.000 € steuerpflichtigem Erwerb lohnt ein genauer Blick auf den Rechenweg.
- Eine Risikolebensversicherung, die das Geschwisterkind selbst auf das Leben des anderen abschließt und bezahlt, fließt nicht in die Erbmasse.
Häufige Fragen
Wie viel Schenkungsteuer zahlt ein Geschwisterkind bei 1.500.000 €?
Ein Geschwisterkind zahlt für 1.500.000 € genau 444.000 € Schenkungsteuer, das sind 29,6 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Ab welchem Betrag zahlt ein Geschwisterkind Schenkungsteuer?
Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 1.500.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 1.480.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.