Die Rechnung im Detail
Für Geschwister gilt bei einer Schenkung die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Übrig bleiben 130.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Der Satz von 20 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 26.000 €.
So ist das Ergebnis zu lesen
Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.733 €. Auf einen weiteren Euro entfielen 20 % Steuer. Für „Enkelkind (Eltern leben)“ wären es 0 €.
Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 17,33 %. Mit 170.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 300.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 25 %. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 16.500 € statt 26.000 € und spart 9.500 €. Zum Vergleich: In der Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ wären für denselben Betrag 0 € zu zahlen.
Wer einem Bruder oder einer Schwester mehr zukommen lassen will, kann die Freibeträge über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume strecken oder prüfen, ob ein Umweg über die gemeinsamen Eltern erbrechtlich passt.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 4.500 € | 9 % |
| 100.000 € | 13.750 € | 13,75 % |
| 200.000 € | 36.000 € | 18 % |
| 250.000 € | 46.000 € | 18,4 % |
| 500.000 € | 120.000 € | 24 % |
| 750.000 € | 215.000 € | 28,67 % |
150.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 26.000 € |
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 26.000 € |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 0 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 0 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 3.500 € |
Hinweise zu diesem Fall
- In Steuerklasse II greift der Härteausgleich bei jeder Wertgrenze. Knapp über 75.000 € oder 300.000 € steuerpflichtigem Erwerb lohnt ein genauer Blick auf den Rechenweg.
- Halbgeschwister haben denselben Freibetrag wie leibliche Geschwister.
Häufige Fragen
Wie viel Schenkungsteuer zahlt ein Geschwisterkind bei 150.000 €?
26.000 € Schenkungsteuer fallen bei 150.000 € für Geschwister an: 130.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 20 %. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 %.
Ab welchem Betrag zahlt ein Geschwisterkind Schenkungsteuer?
Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 150.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 130.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.