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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Wie viel Schenkungsteuer bei 150.000 € für eine Nichte oder einen Neffen?

Von 150.000 € gehen 26.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 124.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer26.000 €17,33 % von 150.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig130.000 €abgerundet
Es bleiben124.000 €20 % Steuersatz

Rechenweg

Eine Nichte oder ein Neffe gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse II. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 130.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 20 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 26.000 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Schenkung ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 16.500 € statt 26.000 € und spart 9.500 €. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 1.733 €. Bis zur nächsten Wertgrenze von 300.000 € fehlen noch 170.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 25 %, gemildert durch den Härteausgleich. Im Fall „Schwiegerkind“ ergäben sich 26.000 €.

Auf einen weiteren Euro entfielen 20 % Steuer. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Stiefkind“, wären 0 € fällig. Die Steuer entspricht 17,33 % des Betrags.

Tanten und Onkel können Nichten und Neffen alle zehn Jahre 20.000 € steuerfrei schenken.

Mehr oder weniger als 150.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €4.500 €9 %
100.000 €13.750 €13,75 %
200.000 €36.000 €18 %
250.000 €46.000 €18,4 %
400.000 €95.000 €23,75 %
600.000 €145.000 €24,17 %

150.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €0 €
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €26.000 €
Geschwister (II)20.000 €26.000 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €26.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €0 €

Worauf es hier ankommt

  • Bei größeren Beträgen kann ein Vergleich mit einer Adoption sinnvoll sein; ein adoptiertes Kind hat 400.000 € Freibetrag. Das ist eine familienrechtliche Entscheidung mit weitreichenden Folgen.
  • Hausrat und Gegenstände bleiben zusammen bis 12.000 € steuerfrei.

Kurz beantwortet

Was kostet eine Schenkung von 150.000 € an eine Nichte oder einen Neffen?

Von 150.000 € gehen 26.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 124.000 €. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an eine Nichte oder einen Neffen steuerfrei?

Die Grenze liegt bei 20.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse II zunächst mit 15 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Mit welchem Prozentsatz wird 150.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 130.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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