Die Rechnung im Detail
Ein Enkelkind gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse I. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 200.000 €. Ein steuerpflichtiger Rest entsteht nicht. Ein Aufschlag von 150.000 € auf 300.000 € würde 11.000 € kosten. Gestreckt über drei Zehn-Jahres-Zeiträume ließen sich bis zu 600.000 € ohne Steuer übertragen. Genutzt sind damit 75 % des Freibetrags.
Einordnung
Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Im Fall „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ ergäben sich 0 €. Bis zu einem Betrag von 200.099 € bliebe es für ein Enkelkind bei null Steuer; danach beginnt die erste Stufe mit 7 %.
Zum Vergleich: In der Gruppe „Eltern oder Großeltern“ wären für denselben Betrag 26.000 € zu zahlen.
Eine Schenkung direkt an die Enkel überspringt eine Generation: Das Vermögen wird nicht erst beim Kind und später beim Enkel besteuert.
Andere Beträge für ein Enkelkind
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 0 € | noch 150.000 € frei |
| 100.000 € | 0 € | noch 100.000 € frei |
| 200.000 € | 0 € | noch 0 € frei |
| 250.000 € | 3.500 € | 1,4 % |
| 300.000 € | 11.000 € | 3,67 % |
| 400.000 € | 22.000 € | 5,5 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 0 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 26.000 € |
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 26.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 26.000 € |
| Freunde, Patenkind und andere (III) | 20.000 € | 39.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.
- Lebt der verbindende Elternteil nicht mehr, steigt der Freibetrag des Enkels auf 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).
Kurz beantwortet
Wie viel Schenkungsteuer zahlt ein Enkelkind bei 150.000 €?
Keine Schenkungsteuer: 150.000 € liegen für ein Enkelkind unter dem Freibetrag von 200.000 €.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an ein Enkelkind steuerfrei?
Steuerfrei bleiben bis zu 200.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 150.000 €?
Es greift keine Stufe: Der Freibetrag von 200.000 € deckt 150.000 € vollständig ab.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
Schenkung planen? Steuerberater in deiner Nähe
Wir geben deine Anfrage an Steuerberater oder Fachanwälte für Erbrecht aus deiner Region weiter. Kostenlos und unverbindlich.
- Steuerberater und Fachanwälte
- Regional oder per Video
- Kostenlos und unverbindlich
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.