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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Wie viel Schenkungsteuer bei 150.000 € für ein Enkelkind?

Keine Schenkungsteuer: 150.000 € liegen für ein Enkelkind unter dem Freibetrag von 200.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag200.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben150.000 €0 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Ein Enkelkind gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse I. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 200.000 €. Ein steuerpflichtiger Rest entsteht nicht. Ein Aufschlag von 150.000 € auf 300.000 € würde 11.000 € kosten. Gestreckt über drei Zehn-Jahres-Zeiträume ließen sich bis zu 600.000 € ohne Steuer übertragen. Genutzt sind damit 75 % des Freibetrags.

Einordnung

Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Im Fall „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ ergäben sich 0 €. Bis zu einem Betrag von 200.099 € bliebe es für ein Enkelkind bei null Steuer; danach beginnt die erste Stufe mit 7 %.

Zum Vergleich: In der Gruppe „Eltern oder Großeltern“ wären für denselben Betrag 26.000 € zu zahlen.

Eine Schenkung direkt an die Enkel überspringt eine Generation: Das Vermögen wird nicht erst beim Kind und später beim Enkel besteuert.

Andere Beträge für ein Enkelkind

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €0 €noch 150.000 € frei
100.000 €0 €noch 100.000 € frei
200.000 €0 €noch 0 € frei
250.000 €3.500 €1,4 %
300.000 €11.000 €3,67 %
400.000 €22.000 €5,5 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €0 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €26.000 €
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €26.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €26.000 €
Freunde, Patenkind und andere (III)20.000 €39.000 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.
  • Lebt der verbindende Elternteil nicht mehr, steigt der Freibetrag des Enkels auf 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).

Kurz beantwortet

Wie viel Schenkungsteuer zahlt ein Enkelkind bei 150.000 €?

Keine Schenkungsteuer: 150.000 € liegen für ein Enkelkind unter dem Freibetrag von 200.000 €.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an ein Enkelkind steuerfrei?

Steuerfrei bleiben bis zu 200.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 150.000 €?

Es greift keine Stufe: Der Freibetrag von 200.000 € deckt 150.000 € vollständig ab.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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