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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
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Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Schenkung von 50.000 € an ein Enkelkind: So viel Steuer fällt an

Keine Schenkungsteuer: 50.000 € liegen für ein Enkelkind unter dem Freibetrag von 200.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag200.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben50.000 €0 % Steuersatz

Rechenweg

Für ein Enkelkind gilt bei einer Schenkung die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 200.000 €. Ein steuerpflichtiger Rest entsteht nicht. Der Betrag schöpft den Freibetrag zu 25 % aus. Selbst 200.000 € würden den Freibetrag noch nicht überschreiten. Nach Ablauf von zehn Jahren steht der Freibetrag erneut zur Verfügung; in zwei Zeiträumen summiert er sich auf 400.000 €.

Einordnung

Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 50.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Erst oberhalb von 200.099 € würde Steuer fällig, zunächst mit 7 %. Die Gruppe „Eltern oder Großeltern“ käme bei gleichem Betrag auf 4.500 €.

Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Lebensgefährte ohne Trauschein“, wären 9.000 € fällig.

Großeltern können jedem Enkelkind alle zehn Jahre 200.000 € steuerfrei schenken, beide Großelternteile jeweils.

Andere Beträge für ein Enkelkind

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €0 €noch 100.000 € frei
150.000 €0 €noch 50.000 € frei
200.000 €0 €noch 0 € frei
1.000.000 €152.000 €15,2 %
1.500.000 €247.000 €16,47 %
10.000.000 €2.254.000 €22,54 %

Wer zahlt bei 50.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Geschwister (II)20.000 €4.500 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €4.500 €
Stiefeltern (II)20.000 €4.500 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €0 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Eine Zuwendung direkt an Enkel spart die doppelte Besteuerung, die entsteht, wenn erst die Kinder erben und später die Enkel.
  • Bei minderjährigen Enkeln verwalten die Eltern das Geld. Wer das vermeiden will, kann eine Auflage oder Testamentsvollstreckung vorsehen.

Häufige Fragen

Was kostet eine Schenkung von 50.000 € an ein Enkelkind?

Keine Schenkungsteuer: 50.000 € liegen für ein Enkelkind unter dem Freibetrag von 200.000 €.

Ab welchem Betrag zahlt ein Enkelkind Schenkungsteuer?

Ein Enkelkind kann 200.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 50.000 € besteuert?

Gar keiner. Steuersätze kommen erst oberhalb von 200.000 € ins Spiel.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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