Rechenweg
Für ein Enkelkind gilt bei einer Schenkung die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 200.000 €. Ein steuerpflichtiger Rest entsteht nicht. Der Betrag schöpft den Freibetrag zu 25 % aus. Selbst 200.000 € würden den Freibetrag noch nicht überschreiten. Nach Ablauf von zehn Jahren steht der Freibetrag erneut zur Verfügung; in zwei Zeiträumen summiert er sich auf 400.000 €.
Einordnung
Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 50.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Erst oberhalb von 200.099 € würde Steuer fällig, zunächst mit 7 %. Die Gruppe „Eltern oder Großeltern“ käme bei gleichem Betrag auf 4.500 €.
Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Lebensgefährte ohne Trauschein“, wären 9.000 € fällig.
Großeltern können jedem Enkelkind alle zehn Jahre 200.000 € steuerfrei schenken, beide Großelternteile jeweils.
Andere Beträge für ein Enkelkind
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 0 € | noch 100.000 € frei |
| 150.000 € | 0 € | noch 50.000 € frei |
| 200.000 € | 0 € | noch 0 € frei |
| 1.000.000 € | 152.000 € | 15,2 % |
| 1.500.000 € | 247.000 € | 16,47 % |
| 10.000.000 € | 2.254.000 € | 22,54 % |
Wer zahlt bei 50.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 0 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 4.500 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 4.500 € |
| Stiefeltern (II) | 20.000 € | 4.500 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 0 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Eine Zuwendung direkt an Enkel spart die doppelte Besteuerung, die entsteht, wenn erst die Kinder erben und später die Enkel.
- Bei minderjährigen Enkeln verwalten die Eltern das Geld. Wer das vermeiden will, kann eine Auflage oder Testamentsvollstreckung vorsehen.
Häufige Fragen
Was kostet eine Schenkung von 50.000 € an ein Enkelkind?
Keine Schenkungsteuer: 50.000 € liegen für ein Enkelkind unter dem Freibetrag von 200.000 €.
Ab welchem Betrag zahlt ein Enkelkind Schenkungsteuer?
Ein Enkelkind kann 200.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 50.000 € besteuert?
Gar keiner. Steuersätze kommen erst oberhalb von 200.000 € ins Spiel.
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Bei Immobilien, Firmenanteilen oder Steuerklasse II und III lohnt sich ein fachlicher Blick, bevor das Finanzamt bewertet. Ein kurzes Formular genügt.
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