Zum Inhalt springen
Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Wie viel Schenkungsteuer bei 50.000 € für eine Nichte oder einen Neffen?

Bei 50.000 € zahlt eine Nichte oder ein Neffe 4.500 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 30.000 € mit 15 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer4.500 €9 % von 50.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig30.000 €abgerundet
Es bleiben45.500 €15 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Eine Nichte oder ein Neffe gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse II. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Übrig bleiben 30.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 15 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 4.500 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 50.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Bis zur nächsten Wertgrenze von 75.000 € fehlen noch 45.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 20 %, gemildert durch den Härteausgleich. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 900 € Steuer. Auf einen weiteren Euro entfielen 15 % Steuer. Zum Vergleich: In der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ wären für denselben Betrag 0 € zu zahlen.

Effektiv sind das 9 % des übertragenen Werts. Die Gruppe „Schwiegereltern“ käme bei gleichem Betrag auf 4.500 €. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 1.500 € statt 4.500 € und spart 3.000 €. Der steuerpflichtige Teil ist mit 30.000 € gering, die Belastung bleibt überschaubar.

Tanten und Onkel können Nichten und Neffen alle zehn Jahre 20.000 € steuerfrei schenken.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €13.750 €13,75 %
150.000 €26.000 €17,33 %
200.000 €36.000 €18 %
250.000 €46.000 €18,4 %
400.000 €95.000 €23,75 %
500.000 €120.000 €24 %

50.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €4.500 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €0 €
Stiefkind (I)400.000 €0 €
Urenkel (I)100.000 €0 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Wer Nichten und Neffen früh schenkt, kann den Freibetrag von 20.000 € alle zehn Jahre neu nutzen.
  • Hausrat und Gegenstände bleiben zusammen bis 12.000 € steuerfrei.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer bei 50.000 € für eine Nichte oder einen Neffen?

Bei 50.000 € zahlt eine Nichte oder ein Neffe 4.500 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 30.000 € mit 15 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 15 %.

Ab welchem Betrag zahlt eine Nichte oder ein Neffe Schenkungsteuer?

Eine Nichte oder ein Neffe kann 20.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 50.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 30.000 € liegt in der Stufe mit 15 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

Mit deinen Werten rechnen

Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.

Im Rechner öffnen
Erbschaft · Schenkung · kostenlos anfragen

Erbschaftsteuer senken: Fachberatung finden

Bei Immobilien, Firmenanteilen oder Steuerklasse II und III lohnt sich ein fachlicher Blick, bevor das Finanzamt bewertet. Ein kurzes Formular genügt.

  • Steuerberater und Fachanwälte
  • Regional oder per Video
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

✉ Beratung anfragen