Die Rechnung im Detail
Eine Nichte oder ein Neffe gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse II. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Übrig bleiben 30.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 15 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 4.500 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 50.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Bis zur nächsten Wertgrenze von 75.000 € fehlen noch 45.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 20 %, gemildert durch den Härteausgleich. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 900 € Steuer. Auf einen weiteren Euro entfielen 15 % Steuer. Zum Vergleich: In der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ wären für denselben Betrag 0 € zu zahlen.
Effektiv sind das 9 % des übertragenen Werts. Die Gruppe „Schwiegereltern“ käme bei gleichem Betrag auf 4.500 €. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 1.500 € statt 4.500 € und spart 3.000 €. Der steuerpflichtige Teil ist mit 30.000 € gering, die Belastung bleibt überschaubar.
Tanten und Onkel können Nichten und Neffen alle zehn Jahre 20.000 € steuerfrei schenken.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 13.750 € | 13,75 % |
| 150.000 € | 26.000 € | 17,33 % |
| 200.000 € | 36.000 € | 18 % |
| 250.000 € | 46.000 € | 18,4 % |
| 400.000 € | 95.000 € | 23,75 % |
| 500.000 € | 120.000 € | 24 % |
50.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 0 € |
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 4.500 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 0 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 0 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 0 € |
Was du in diesem Fall prüfen solltest
- Wer Nichten und Neffen früh schenkt, kann den Freibetrag von 20.000 € alle zehn Jahre neu nutzen.
- Hausrat und Gegenstände bleiben zusammen bis 12.000 € steuerfrei.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer bei 50.000 € für eine Nichte oder einen Neffen?
Bei 50.000 € zahlt eine Nichte oder ein Neffe 4.500 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 30.000 € mit 15 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 15 %.
Ab welchem Betrag zahlt eine Nichte oder ein Neffe Schenkungsteuer?
Eine Nichte oder ein Neffe kann 20.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 50.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 30.000 € liegt in der Stufe mit 15 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.