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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

250.000 € geschenkt an eine Nichte oder einen Neffen: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Eine Nichte oder ein Neffe zahlt für 250.000 € genau 46.000 € Schenkungsteuer, das sind 18,4 % des Betrags.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer46.000 €18,4 % von 250.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig230.000 €abgerundet
Es bleiben204.000 €20 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Für eine Nichte oder einen Neffen gilt bei einer Schenkung die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Steuerpflichtig sind damit 230.000 €. Mit 20 % auf 230.000 € errechnen sich 46.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.840 €. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Zum Vergleich: In der Gruppe „Stiefeltern“ wären für denselben Betrag 46.000 € zu zahlen. Zwei Schenkungen zu je 125.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 42.000 €, das sind 4.000 € weniger.

Mit 70.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 300.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 25 %. Unter „Schwiegereltern“ läge die Steuer bei 46.000 €. Effektiv sind das 18,4 % des übertragenen Werts. Auf einen weiteren Euro entfielen 20 % Steuer.

Tanten und Onkel können Nichten und Neffen alle zehn Jahre 20.000 € steuerfrei schenken.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
150.000 €26.000 €17,33 %
200.000 €36.000 €18 %
300.000 €56.000 €18,67 %
400.000 €95.000 €23,75 %
5.000.000 €1.494.000 €29,88 %
10.000.000 €3.493.000 €34,93 %

250.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Geschwister (II)20.000 €46.000 €
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €46.000 €
Urenkel (I)100.000 €16.500 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €46.000 €

Hinweise zu diesem Fall

  • Wer Nichten und Neffen früh schenkt, kann den Freibetrag von 20.000 € alle zehn Jahre neu nutzen.
  • Nur Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern gehören zur Klasse II. Großnichten und Großneffen fallen in Steuerklasse III mit Sätzen ab 30 %.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer bei 250.000 € für eine Nichte oder einen Neffen?

Eine Nichte oder ein Neffe zahlt für 250.000 € genau 46.000 € Schenkungsteuer, das sind 18,4 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 %.

Ab welchem Betrag zahlt eine Nichte oder ein Neffe Schenkungsteuer?

Eine Nichte oder ein Neffe kann 20.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 250.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 230.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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