So wird gerechnet
Ein Elternteil gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse II. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Übrig bleiben 230.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 20 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 46.000 €.
So ist das Ergebnis zu lesen
Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 20 % belastet. Zum Vergleich: In der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ wären für denselben Betrag 0 € zu zahlen. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 18,4 %. Im Erbfall gehören Eltern zur Steuerklasse I mit 100.000 € Freibetrag; die Steuer läge dann bei 16.500 €. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus.
Bis zur nächsten Wertgrenze von 300.000 € fehlen noch 70.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 25 %, gemildert durch den Härteausgleich. Unter „Stiefeltern“ läge die Steuer bei 46.000 €. Zwei Schenkungen zu je 125.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 42.000 €, das sind 4.000 € weniger. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.840 €.
Schenkungen von Kindern an ihre Eltern sind steuerlich ungünstig: Eltern gehören dann zur Steuerklasse II mit nur 20.000 € Freibetrag und Sätzen ab 15 %.
Andere Beträge für die Eltern
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 150.000 € | 26.000 € | 17,33 % |
| 200.000 € | 36.000 € | 18 % |
| 300.000 € | 56.000 € | 18,67 % |
| 400.000 € | 95.000 € | 23,75 % |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 29,4 % |
| 10.000.000 € | 3.493.000 € | 34,93 % |
Wer zahlt bei 250.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 0 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 46.000 € |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 0 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 0 € |
| Stiefeltern (II) | 20.000 € | 46.000 € |
Hinweise zu diesem Fall
- Fällt geschenktes Vermögen beim Tod des Kindes an die Eltern zurück, ist dieser Rückfall steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG).
- Pflegen Kinder ihre Eltern, kann im umgekehrten Fall ein Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 € greifen.
Fragen und Antworten
Was kostet eine Schenkung von 250.000 € an die Eltern?
Ein Elternteil zahlt für 250.000 € genau 46.000 € Schenkungsteuer, das sind 18,4 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an die Eltern steuerfrei?
Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 250.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 230.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.