So wird gerechnet
Ein Elternteil gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse II. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Übrig bleiben 980.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Mit 30 % auf 980.000 € errechnen sich 294.000 €.
So ist das Ergebnis zu lesen
Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Schenkung ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Mit 5.020.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 6.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 35 %. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 30 % belastet. Die Steuer entspricht 29,4 % des Betrags. Im Erbfall gehören Eltern zur Steuerklasse I mit 100.000 € Freibetrag; die Steuer läge dann bei 171.000 €.
Die Gruppe „Enkelkind (Eltern leben)“ käme bei gleichem Betrag auf 152.000 €. Zwei Schenkungen zu je 500.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 240.000 €, das sind 54.000 € weniger. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 2.940 € Steuer. Zum Vergleich: In der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ wären für denselben Betrag 75.000 € zu zahlen.
Schenkungen von Kindern an ihre Eltern sind steuerlich ungünstig: Eltern gehören dann zur Steuerklasse II mit nur 20.000 € Freibetrag und Sätzen ab 15 %.
Andere Beträge für die Eltern
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 4.500 € | 9 % |
| 100.000 € | 13.750 € | 13,75 % |
| 600.000 € | 145.000 € | 24,17 % |
| 750.000 € | 215.000 € | 28,67 % |
| 1.500.000 € | 444.000 € | 29,6 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
Wer zahlt bei 1.000.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 90.000 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein (III) | 20.000 € | 294.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 294.000 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 90.000 € |
| Freunde, Patenkind und andere (III) | 20.000 € | 294.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Fällt geschenktes Vermögen beim Tod des Kindes an die Eltern zurück, ist dieser Rückfall steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG).
- Beim Erbe gilt Steuerklasse I mit 100.000 €, bei einer Schenkung Steuerklasse II mit 20.000 €. Derselbe Betrag kann also je nach Weg sehr unterschiedlich kosten.
Kurz beantwortet
Wie viel Schenkungsteuer zahlt ein Elternteil bei 1.000.000 €?
Ein Elternteil zahlt für 1.000.000 € genau 294.000 € Schenkungsteuer, das sind 29,4 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Ab welchem Betrag zahlt ein Elternteil Schenkungsteuer?
Ein Elternteil kann 20.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 1.000.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.