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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Schenkung von 600.000 € an die Eltern: So viel Steuer fällt an

Von 600.000 € gehen 145.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 455.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer145.000 €24,17 % von 600.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig580.000 €abgerundet
Es bleiben455.000 €25 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Ein Elternteil gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse II. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 580.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 25 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 145.000 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 2.416 € Steuer. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 25 % belastet. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 112.000 € statt 145.000 € und spart 33.000 €. Unter „Freunde, Patenkind und andere“ läge die Steuer bei 174.000 €.

Im Erbfall gehören Eltern zur Steuerklasse I mit 100.000 € Freibetrag; die Steuer läge dann bei 75.000 €. Die Steuer entspricht 24,17 % des Betrags. Mit 20.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 600.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 30 %. Zum Vergleich: In der Gruppe „Lebensgefährte ohne Trauschein“ wären für denselben Betrag 174.000 € zu zahlen.

Schenkungen von Kindern an ihre Eltern sind steuerlich ungünstig: Eltern gehören dann zur Steuerklasse II mit nur 20.000 € Freibetrag und Sätzen ab 15 %.

Mehr oder weniger als 600.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
150.000 €26.000 €17,33 %
400.000 €95.000 €23,75 %
500.000 €120.000 €24 %
750.000 €215.000 €28,67 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %
3.000.000 €894.000 €29,8 %

600.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €22.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €60.000 €
Geschwister (II)20.000 €145.000 €
Stiefkind (I)400.000 €22.000 €
Urenkel (I)100.000 €75.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Laufender Unterhalt für bedürftige Eltern ist keine Schenkung. Er kann sogar als außergewöhnliche Belastung bis zum Unterhaltshöchstbetrag abgezogen werden.
  • Pflegen Kinder ihre Eltern, kann im umgekehrten Fall ein Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 € greifen.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Steuer bei 600.000 € für die Eltern?

Von 600.000 € gehen 145.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 455.000 €. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 25 %.

Wie viel kann ein Elternteil steuerfrei erhalten?

Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 600.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 580.000 € liegt in der Stufe mit 25 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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